Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

Landvogt in kategorischer Weise aufforderte, bei persönlicher 
Verantwortung neuerlich nach Waffen nachsuchen zu lassen, 
worauf abermals 31 Stück meist schlechte, zum Teil erst nach 
Durchführung der früheren Entwaffnung angeschaffte Gewehre 
zum Vorschein kamen ; ebenso mußte eine scharfe Nachforschung 
nach fremden paßlosen Individuen veranstaltet werden, die 
aber ergebnislos blieb; für kurze Zeit wurde auch jeder Ver- 
kehr gegen die Schweiz gesperrt, diese Sperre jedoch bald wie- 
der aufgehoben. 
Am 21. September 1809 kam General Froment mit 
seinem Generalfommissär, dem kgl. bayr. Landgerichtsöassessor 
Dr. Bitschnau, in Begleitung von 14 Kavalleristen nach Va- 
duz und eröffnete dem Landvogt unter Berufung auf einen 
angeblichen Befehl Napoleons, daß das Fürstentum mit Se- 
questration belegt sei; er untersagte dem Amte nachdrüclichst 
jede weitere 8.orrespondenz mit dem Fürsten, der Hofkanzlei 
und dem Geyandten und wiederholte den Befehl am 30. Sep- 
tember 1809 schriftlich in brüsker Weise unter Androhung der 
Arretierung Schupplers für den Fall des Zuwiderhandelns, 
wobei er gleichzeitig verfügte, daß die Landschaft .vom 1. Ok- 
tober an täglich je 100 Rationen Heu und Hafer, sowie Korn 
für 200 Brodrationen nach Feldkirch zu liefern habe, widri- 
gens militärische Exekution verhängt würde. Dieses Ansinnen 
kam um so unerwarteter, als General Froment dem Land- 
vogt bei Gelegenheit des Erlages der früher erwähnten Sum- 
men versprochen hatte, das Fürstentum künftig von jeder Be- 
quartierungs- und Verpflegungslast zu verschonen. 
Scuppler beklagte sich sogleich in einer meisterhaft ab- 
gefaßten schriftlichen Vorstellung !) über diese harte Behandlung 
und wies auf die Unmöglichkeit hin, die verlangten Requisi- 
tionen, die täglich Kosten von mehr als 80 fl. erfordert hätten, 
zu leisten. 
Tie vorgebrachten Gründe fanden jedoch kein Gehör ; 
Froment erklärte, daß er sich mit bloßen Worten nicht begnüge, 
erneuerte seine Befehle mit aller Entschiedenheit und bestimmte 
bereits jene Truppen, die zur Durchführung der Exekution in 
1) Schreiben Sc<upplers vom 1. Oktober 1809 Nr. 442/pol., 
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