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Reichsprästationen wie überhaupt alle Landeslasten, soweit
sie die Untertanen betrafen und leate hierüber nach seinem
Austritte die Rechnung zu Handen aller Gerichtspersonen der
Herrscho ; die Landschaften hatten unter einander keinen an-
deren "yammenhang, als daß sie unter ein em Amte stan-
den, 4 ,c Reichsprästationen verhältnismäßig aufteilten !) und
die Beiträge dem Oberamte zur Abfuhr an die zuständige Be-
hörde ablieferten.
+3 - ohneweiters einleuchtend, daß eine derartige Ein-
richtur* * nur für ganz primitive Verhältnisse und für eine
fernabtreao“*>> Zeit paßte, in welcher der Staatsgedanke noch
nicht zum Loben erwacht war, bei zunehmender Kultur ganz
unmög! % geworden war.
Die Institution war übrigens für Land und Leute auch
sehr kostspielig: fast der dritte Teil der von den Landam-
männern verrechneten landschaftlichen Einnahmen ging ziemlich
regelmäßig auf Zehrung und Diäten der Gerichtspersonen und
auf ähnliche Dinge auf. 2;
Spezio'l bei Verlassenschaftsabhandlungen herrschte der
Unfug, daß dem Landammann und den Richtern (oft mehr als
6 Personen) Speise und Trank im größten Überflusse auf
Kosten der Erbsmasßs* gereicht werden mußten. In der Schupp-
lex zugefommenen “ onstinstruftion 1t davon die Rede, daß
die Ablegung dor * mdamworn2r-%*nung die Gelegenheit zu
verschwenderischen *usaabon und Saufgelagen auf Kosten der
Landschaft geboten habe. 3* Damit stimmt überein, was Schupp-
lers Vorgänger Menzinger (den ja auch Kaiser, S. 500, als
unverdächtigen Zeugen gelten läßt) im Jahre 1805 hervorhob,
daß nämlich bei den Landammannswahlen die Lustbarkeit bloß
im Trinken bestand und der gewählte Landammann zu diesem
1) Die Grafschaft Vaduz zahlte zwei Drittel, die Herrschaft Schel-
lenberg ein Drittel dieser Reichsprästationen.
2) Die lette für die untere Landschaft gelegte LandammannsSrech-
nung wies gegenüber einem Empfang von. 13,006 fl. an Auslagen für
Zehrung des Landammanns und der Gerichte, sowie für ähnliche Dinge
inSgesamt 2299 fl. aus; L. R. A., Bericht Schupplers vom 27. Juli
1809 Nr. 346/pol. und Originalrechnung vom 17. Juni 1809.
3) Vgl. Punkt 13 der im Anhange unter A auszugsweise abge-
druckten Instruktion. (L. R. A., Jahrgang 1808.)