Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

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Reichsprästationen wie überhaupt alle Landeslasten, soweit 
sie die Untertanen betrafen und leate hierüber nach seinem 
Austritte die Rechnung zu Handen aller Gerichtspersonen der 
Herrscho ; die Landschaften hatten unter einander keinen an- 
deren "yammenhang, als daß sie unter ein em Amte stan- 
den, 4 ,c Reichsprästationen verhältnismäßig aufteilten !) und 
die Beiträge dem Oberamte zur Abfuhr an die zuständige Be- 
hörde ablieferten. 
+3 - ohneweiters einleuchtend, daß eine derartige Ein- 
richtur* * nur für ganz primitive Verhältnisse und für eine 
fernabtreao“*>> Zeit paßte, in welcher der Staatsgedanke noch 
nicht zum Loben erwacht war, bei zunehmender Kultur ganz 
unmög! % geworden war. 
Die Institution war übrigens für Land und Leute auch 
sehr kostspielig: fast der dritte Teil der von den Landam- 
männern verrechneten landschaftlichen Einnahmen ging ziemlich 
regelmäßig auf Zehrung und Diäten der Gerichtspersonen und 
auf ähnliche Dinge auf. 2; 
Spezio'l bei Verlassenschaftsabhandlungen herrschte der 
Unfug, daß dem Landammann und den Richtern (oft mehr als 
6 Personen) Speise und Trank im größten Überflusse auf 
Kosten der Erbsmasßs* gereicht werden mußten. In der Schupp- 
lex zugefommenen “ onstinstruftion 1t davon die Rede, daß 
die Ablegung dor * mdamworn2r-%*nung die Gelegenheit zu 
verschwenderischen *usaabon und Saufgelagen auf Kosten der 
Landschaft geboten habe. 3* Damit stimmt überein, was Schupp- 
lers Vorgänger Menzinger (den ja auch Kaiser, S. 500, als 
unverdächtigen Zeugen gelten läßt) im Jahre 1805 hervorhob, 
daß nämlich bei den Landammannswahlen die Lustbarkeit bloß 
im Trinken bestand und der gewählte Landammann zu diesem 
1) Die Grafschaft Vaduz zahlte zwei Drittel, die Herrschaft Schel- 
lenberg ein Drittel dieser Reichsprästationen. 
2) Die lette für die untere Landschaft gelegte LandammannsSrech- 
nung wies gegenüber einem Empfang von. 13,006 fl. an Auslagen für 
Zehrung des Landammanns und der Gerichte, sowie für ähnliche Dinge 
inSgesamt 2299 fl. aus; L. R. A., Bericht Schupplers vom 27. Juli 
1809 Nr. 346/pol. und Originalrechnung vom 17. Juni 1809. 
3) Vgl. Punkt 13 der im Anhange unter A auszugsweise abge- 
druckten Instruktion. (L. R. A., Jahrgang 1808.)
	        

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