Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

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in vieler Hinsicht beachtenswerten Geschichtswerke über Liechten- 
stein !) die Regierungszeit des Fürsten Johann, wie wir bereits 
oben angedeutet haben, ganz unzutreffend und teilweise 
gar nicht im Einklangemit maßgebenden Urkunden 
Franz Josef Kind im Jahrb. des hist. Vereins f. d. Fürstt. L. (V., Vaduz 1905) 
hören, s<wärmerij< veranlagt; er wurde, wie auch einem im liechtenst. 
Regierungs8archive befindlichen Akte (Nr. 241/po1. Jahrg. 1819) zu ent- 
nehmen ist, in dem er als „etwas überspannt“ geschildert wird, wegen 
politischer Umtriebe von einem auswärtigen Staate verfolgt und hatte 
seither, da ihm der Boden Österreichs und Deutschlands verschlossen 
blieb, das Feld seiner Wirksamkeit ausschließlich in der Schweiz. Kind, 
der ihn im übrigen sehr wohlwollend behandelt und sich mehr bei 
seinen Vorzügen als bei seinen Fehlern aufhält, ihn auch gegen die 
Churer bischöfliche Kurie in Schuß nimmt, bei der dieser Mann wegen 
seiner radikalen Richtung kein großes Vertrauen genoß, bezeichnet ihn 
als „etwas republitkanisc< angehaucht, was sich auch 
in der Geschichte des Fürstentums durchbli>en läßt“; 
im Jahre 1856 wurde Kaiser Schweizer Bürger. Seine ausge- 
spro<hene Vorliebe für rein demokratische Einrichtungen hätte ihn 
an einer objektiven Betrachtung der die Fürsten aus dem Hause 
Liechtenstein betreffenden Geschichtsperiode nicht zu hindern ge=- 
braucht; leider verstand er es nicht, sich unter allen Umständen über 
vorgefaßte Meinungen zu erheben; so hat er insbesondere die Regie- 
rungsperiode des Fürsten Johann nicht aus ihrer Zeit heraus, sondern 
nach einseitigen Parteigrundsägen und überdies ohne genügende 
Kenntnis des maßgebenden Quellenmaterials beurteilt; 
diese Periode war überhaupt wenige Jahre nach des Fürsten Tod noch 
nicht reif für eine objektive historisc<e Betrachtung. =- Es scheint, 
daß Kaiser selbst die von ihm so trüb geschilderten Zustände Liechten- 
steins bald nac< der Veröffentlichung seines Werkes in besserem 
Lichte gesehen hat, denn in seinem, in der erwähnten Biographie 
nadhzulesenden, vom 25. November 1848 datierten Schreiben, mit 
welchem er sein Liechtensteiner Mandat zum Frankfurter Parlamente 
niederlegt, erklärt er seinen Landsleuten: „Betrachte ich unsere Lage, 
unsere Verhältnisse genau, so finde ich, daß sie keine8wegs so 
schlimm sind, als man selbe glauben macht.“ -- Man könnte 
diesen Ausspruch ganz gut der Darstellung Kaisers über die Geschichts- 
periode der Fürsten aus dem Hause Liechtenstein als Motto voranseßen. 
1) Das Werk Kaisers wurde bei seinem Erscheinen behördlich kon- 
fiSziert, aber die Konfiskation wurde aufgehoben, „da es. den wahrhaft 
Aufgeklärten ohnehin nicht entgehen kann, wie einseitig die Verhältnisse 
und die Geschichte des Fürstentums dargestellt sind.“ Weiter wurde be- 
merkt: „Zum Gebrauch der Schulen kann aber dieses seichte Produkt 
nicht gestattet werden.“ (Erlaß der fstl. Hofkanzlei vom 15. Jänner 
1848 Nr. 605, LR. A.) 
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