Prüfung aus dem Strafgeseße das Zeugniß der Fähigkeit zu dem
Richteramte erhalten hat. Der Richter sowohl , als der Actuar
sind zu ihrem Amte zu beeidigen.
,'8 292.
Die politischen Behörden über schwere Polizei-Uebertretungen
sind der Landesstelle , als ihrer oberen und diese der politischen
Hofstelle, als ver obersten Behörde untergeordnet.
D. Hauptsftüf.
Von Erforschung der s<weren Polizei-Uebertretungen
uud Erhebung des Thatbestandes.
8 293.
Wann die politische Obrigkeit durch Ruf, Anzeige, oder eigene
Entde>ung von einer schweren Polizei-Uebertretung , Vermuthung
oder Kenntniß erhält; so tritt der Fall zur Ausübung der ihr
eingeräumten Gerichtsbarkeit ein.
8 294.
Da jede politische Obrigkeit zur unausgesetzten Wachsamkeit
über sämmtliche, zur Handhabung der öffentlichen Ordnung er-
lassene Verordnungen und bestehende Anstalten von Amtswegen
verpflichtet ist, so hat sie bei allen Uebertretungen, welche auf diese
Verordnungen und Anstalten Beziehung haben, auch einen an sie
gelangenden bloßen Ruf bis zum Ursprunge zu verfolgen, um sich
von dem Grunde oder Ungrunde der Sache Ueberzeugung zu ver-
schaffen.
8 2:5.
Die Anzeige von begangenen Uebertretungen hat ins8gemein
von * denjenigen Beamten oder untern Dienern zu geschehen, die
über einen oder andern Gegenstand zu Aufsicht bestellt sind. Außer
diesen Pflichtanzeigen ist auch sonst Jedermann eine "ihm bekannt
gewordene schwere Polizei-Uebertretung anzuzeigen berechtigt.
8 296.
Die Anzeigen können sowohl mündlich als schriftlich geschehen,
immer aber darf der Anzeigende der Obrigkeit nicht unbekannt
bleiben. Eine schriftliche Anzeige muß daher den Namen, Stand,
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