Volltext: Zusammenstellung der im Fürstenthum Liechtenstein giltigen das Strafverfahren über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen betreffenden Gesetze und Verordnungen

Strafproceßnovelle 
vom 24. August 1881. 
(Landesgesehblatt Jahrgang 1881 Nr. 1). 
Um eine zeitgemäße und gleichwohl auch den Verhältnissen des 
Qandes anpassende Aenderung in dem bisherigen Strafverfahren 
über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen eintreten zu lassen, 
verordne Ich mit Zustimmung des Landtages : 
Artikel 1. 
Die 88 281 und 306 des IV. Hauptstückes, 310, 329, 330 
ves V. Hauptstückes, 363 bis 366, 372 ves VI]. Hauptstückes 
412 (jedoch ausschließlich des hiefür recipirten Patentes vom 6. Zuli 
1833), dann 4:5 bis 425, 427, 428, 433 bis 444 des X1. Haupt- 
stüces, das XII. und XIII Hauptstü>, die 88 47 1, 472 und 
473 des X1V. Hauptstückes und das XVII]. Hauptstü> des 1: 
Theiles, weiters die 88 323 lit. a und c 330 und 344 des II. 
Hauptstückes, 376 und 377 des IV. Hauptstües, 384, 386, 400 
bis 407 des % Hauptstüces, 409 bis 432 des Vl. Hauptstüces, 
434, 435 und 457 des VII Hauptstückes und das VIH. Haupt- 
stüd des Il. Theiles des in Liechtenstein recipirten österreichischen 
Strafgesezbuches vom 3. September 1803, endlich Artikel I11. der 
anläßlich ver Recipirung des österr. Strafgesezes vom Jahre 1852 
erflossenen Einführungs-Verordnung vom 7. November 1859 wer- 
den außer Kraft gesetzt. 
Artikel 2. 
Dafür haben vom Tage ver Wirksamkeit dieses Gesetzes nach- 
stehende Bestimmungen in Kraft zu treten und auf alle anhängigen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.