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Am östlichen Stadtthore von Waidhofen durch die inschrift-
lichen Worte: „ferrum chälybsque urbis nutrimenta,” d&n
etwa noch „,ligna et pascua” hätte beigefügt werden können, an
die hiesige Kunst- und Gewerbsthätigkeit erinnert, nahmen wir
mit grossem Interesse die Einwohnerschaft und ihre Gegend wahr.
Seit dem zehenten Jahrhunderte bis zur Säcularisation (1803)
hatte der Krummstab von Freising patriarchalisch da gewaltet.
Indem wir jenseits Waidhofen, rechts der Ips, der Land-
strasse folgten, auf welcher wir ebenfalls von Ipsiz her Stein-
oder vielmehr Braunkohle verführen sahen, kamen wir an
Gleuss vorüber, eine in Ruinen liegende Burg von grossem
Umfange und tief hinab an die Ips gebaut, als sollte hier ein
Durch- oder Uebergang gesperrt werden. Man war eben mit
der weitern Zerstörung beschäftigt, und nur eine kleine mo-
derne Capelle sollte an der Stelle der ehemaligen Schlosskirche
an die Vorzeit und an den Erzbischof Wichmann erinnern, der
hier ebenfalls geweilt haben soll. Eine halbe Meile flussabwärts
zu. Kemnäat, sichtbar noch eine Römerstation, am hohen linken
Ufer setzt auch heute die Strasse über und führt durch jene
offene und freundliche Landschaft, die von grossartigen Ge-
höften, wie in Bayern besetzt und auf den Bergen umher mit
Wallfahrtskirchen belebt ist, Im Schoosse derselben erhebt sich
die Benedictiner-Abbtei Seitenstätten mit dem gleichnamigen
Marktflecken.
Auch hier wiederholt Weiskern, nachdem er von ‚der
Gründung der Abbtei gesprochen, die Nachricht von der Schen-
kung der Herrschaft Ipsiz durch den Erzbischof Wichmann,
geborenen Grafen von Seeburg aus Bayern.
Vor der Hand genügte es uns, die Klosterkirche und die
Umgegend in Augenschein genommen zu haben, um an dem-
selben Tage noch über die Arl und St. Peter in der Au, einem
der ältesten Burgflecken mit Grabmälern der Fürsten von
Windischgrätz, die Ens zu erreichen.
Als uns nun vor allem daran lag in Bayern die Herrschaft
Seeburg, die angebliche Heimat des Erzbischofs Wichmann,
ausfindig zu machen, lasen wir in Brunners Annal. boic. !)
1) Pars II, lb. IL 99 (edit. Franconofurti ad Moenum, in fol.)