Volltext: Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort

vansern wegen vnd nach vnserr notdurfft furzewenden zehan- 
deln zetun vnd zelazzen zugewin vnd zu verlust vnd zu allem 
Rechten Auch solhen gewalt ‚andern verrer zubeuelhen vnd den 
wider an sich zenemen alsofft des notdurfft ist, Vnd was die 
bemelten vnnser Anwalt all drey zwen aus jn oder jr ainer jr 
nachgesetzte Procuratores oder Procurator in solhem Rechten 
also handeln furnemen tun vnd lazzen werden, das sol krafft 
vnd macht haben als ob wir personlich gegenwurttig wern vnd 
das tetten Wurden auch die gemelten vnnser Anwalt nach syt 
vnd gewonhait des kaiserlichen Hofs in solhem mer gewalts 
bedurffen den wellen wir jn hiemit auch gegeben haben zu glei- 
cherweyss als ob der von wort zuworte hierijuon begriffen were, 
vnd was dieselben vnnser Anwalt alldrey zwen aus jn oder jrer 
ainer die bemelten jr nachgesetzten Procuratores oder Procu- 
rator in solhem Rechten also handeln furnemen vnd tun werden, 
das geloben wir stet zuhalten vnd dawider nicht zetun getrew- 
lich vnd angeuerde Mit vrkundt des briefs Der geben ist zu 
innsprukg an sant Philipps vnd sant Jacobs tag der Heyligen 
zwelfpoten Nach Kristi vnnsers lieben Herrn gepurde Viert- 
zehnhundert vnd in dem Sechsundsechtzigisten Jarn. 
D. d. in consilium. 
(Mit angehängtem Sigel.) 
X. 
Laut des in lateinischer Sprache geschriebenen Theilungs- 
briefes zwischen K. Karl V. und seinem Bruder, dem Erz- 
herzoge Ferdinand I., ddo. Worms 28. April 1521, überliess 
jener seinem Bruder die fünf Herzogthümer: a) Oesterreich 
unter und b) ob der Enns; c) Steyermark; d) Kärnthen; 
e) Krain und behielt von den übrigen innerösterreichischen 
Erblanden (um des Meeres und der wichtigen Küstenlande willen) 
namentlich für sich: Görz, Ortenburg, Cilli, Pusterthal, Karst, 
Istrien sammt den Besitzungen in Friaul, Triest, Metling, Maran 
(am adriatischen Meere) und Gradisca nebst Allem, was Kaiser 
Maximilian I. im venetianischen Kriege erobert und behauptet 
hatte. 
Am folgenden Tage, den 29. April 1521, fertigte eben- 
daselbst Erzherzog Ferdinand an die Landschaften, Pfandschaften 
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