Volltext: Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort

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ist, vnd was wir oder vnser Mendlich leybs-Erben, der noch 
überkomen, oder zuhannden bringen, werden oder wurden in 
welher mass das beschicht nicht dauon ausgenomen, wider Erb- 
lich an Sy vallen, Nach dem vnd Hertzog Sigmund auff solh 
fürwort vnd vorbehalltunng, vns Ertzherzog Allbrechten die 
übergeben hat, an menickhlichs, Intrag wnd hindernuss, alles 
getrewlich:vnd vngeuarlich. Vnd des zu warem vrkunnd haben 
wir baid vnnser Innsigl wissennlich an den brief tun henngen, 
der zwenn in geleicher laut gemacht sind, vnd yeglicher ainen 
hatt, Mitt vrkunnd des briefs. Geben zu Innspruckh, an 
Montag nach dem Pallmmtag In der vasten Nach Kristi gepurde 
Im, Vierzehennhundert vnd dem Ainsvndsechtzigisten Jare, 
LL. SS. Domini duces. in Consilio. 
Anmerkungen. 1. Der Arl ist der Arlberg; seit-dieser 
Zeit bildete sich allmälig der Name der österreichischen Herr- 
schaften vor dem Arlberg, die nun kurzweg Vorarlberg 
heissen, 
2. Der Vern ist der Engpass zwischen Nassereit (d. i. nasse 
Reute) und Lermoos, dessen Scheitel heute noch „auf dem 
Fern” heisst. Dieses Wort mag noch ein vorrömisches Über- 
bleibsel und die Wurzel zu Ferner, Firn, Firner etc. seyn. 
3. Albert VI. war des K. Friedrich III Bruder und des 
Erzherzogs Sigmund Vetter, 
LXXXIV. 
K. Friedrich’s IM. Briefe zur Bestätigung und Er- 
neuerung des freien Landgerichts zu Rankweil für 
Erzherzog Sigmund. 
Wiener-Neustadt am 8. April 1465. 
Wir Friderich von gottes gnaden Römischer Keyser zu 
allenntzeitten Merer des Reichs zu Hungern dalmacien Croacien 
etc. Kunig Hertzog zu Osterreich, zu Steyr zu Kernndten vnd 
zu Crain, Herre auf der Wynndischenmarch , vnd zu Portten- 
awe. Graue zu Habspurg zu Tyrol zu Phirtt, vnd zu Kiburg, 
Marggraue zu Burgaw vnd lanndtgraue im Ellsass, Bekennen 
vnd tun kunt allermeniclich mit disem brief, allen den die In 
sehen, oder horen lesen. Das wir‘ gutlich angesehen vnd be- 
trachtt. haben, solich' anneme getrew: vnd. fleissig dienste, so 
vns vnd dem heiligen Reiche der Hochgebornn, Sigmund Her-
	        

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