Volltext: Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort

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$. 16. Besonders wichtig ist uns der Graf Sarchilo zu 
Moosbach (© 7) in der Nähe des Weilhart im heutigen Inn- 
viertel, wo schon längst playnische Dynasten mit den Stiftern 
von Reichersberg, mit den Markgrafen Aribo und Isengrim 
in der Ostmark, mit den Pfalzgrafen auf dem Weilhart und in 
Kärnten, mit den Stiftern der nahen Abbtei Michaelbeuern 
eines Geblütes sassen. Im Jahre 1040 findet sich dort ein 
Werigandus comes de Mosbach, *) Er war unter den 
Zeugen der Confirmation K. Heinrich III. für das vom Grafen 
Eberhart von Sempt-Ebersberg gestiftete Kloster Geisenfeld. 
(Scholliner, insoferne er gegen diesen Werigand von Moosbach 
Einsprache thut, S. Neue hist. Abhandlungen der baierischen 
Akademie der Wissenschaften IV. 594. ”) Eben diesen Weri- 
gand halten wir für den ersten Abbt des (1072) restaurirten 
Convents Michaelbeuern. °) 
$, 17. Die späteren Dynasten von Moosbach, auch aus 
dem Geschlechte der Playen, treten dann um eine Stufe niedri- 
ger als Reichsfreie , oft als nobiles et liberi homines , vielfäl- 
tig zu Reichersberg, Farenbach, Ranshofen, Michaelbeuern auf. 
Von ihnen soll besonders gehandelt werden, 
$. 18. Merkwürdig erscheint uns auch der Umstand, dass 
der Beiname Scharsach nur im Zweige der Schala vor- 
kömmt. An eine Analogie der beiden Namen Scharsach und 
Schala ist kaum zu denken. 
Im Jahre 889 schenkte K. Arnulf an die Abbtei Krems- 
münster Grundstücke zu Scalaha“) und 888 drei Herren- 
Huben am Bache Scalaha. *) Gabriel Strasser®) und Professor 
Pritz 7) suchen zwar diesen Bach im Lande ob der Enns in 
1) Hund, Metrop. II, 352 und Stammbuch I. 141. 
?) Die Urkunde K. Heinrich III. mit den angegebenen Zeugen ist 
sicher eine Erfindung Aventins, dem Hund nachschrieb. Es weiss niemand 
etwas von ihm und damals standen unter den Kaiserurkunden noch keine 
Zeugen. St. 
3) Filz, 1. ec. 678, 
*\ M. b. XXVIIL 1.87. 
» L. ce. XXX. 1. 126. 
5) Kremsmünster aus seinen Jahrbüchern. I. 205. 
7) Geschichte des Landes ob der Enns. I. 239.
	        

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