Volltext: Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort

Aal 
mung‘ von der ersten Stifterin Tuta aus dem Hause von Faren- 
bach und Neuburg — zweimal vermählt — herzurühren. Die 
Söhne dieses Grafen Udalschalk, Adalbero, und Altmann, und 
andere Umstände lassen in ihm also jedoch nicht zugleich den 
Stifter von Seitenstätten erkennen. *) 
VII 
Die Geschichtschreiber von Seitenstätten haben ein. weites 
Feld uns zu erklären, wie die Herrlichkeiten von. Stille und 
Heft das erbliche Eigenthum ihres frommen Stifters Udal- 
schalk geworden; wie diese Gebiete aber.auch anderwärts nach 
Tirol, oder etwa als Bestandtheil des andechsischen Gebiets, 
oder endlich, nach Kärnthen als Zubehör Udalschalks des zwei- 
ten Stifters von Suben am Inn bezogen werden wollen. 
Ohne vorzugreifen, bemerken wir hierüber Folgendes. Das 
Gebiet von Stille und Heft liegt in: der nordöstlichen Abdachung 
des Hausrucks zwischen den Quellen der Aschach und des 
kleinen. Inn (die Inn genannt). Die Markungen Roid, Polheim, 
Aistersheim , Palsenz etc. begrenzen es nach. Osten, der Ater- 
gau umschliesst es im Süden — der Rebgau (Repagowi) bildet 
dessen nordöstlichen Theil. 
Der grosse Matichgau schloss öfter auch den Atergau in 
sich, und dieselben Gaugrafen — wie Gebhart 1007 und Me- 
ginhart 1050°) — verwalteten beide. Schon seit dem Mark- 
grafen Aribo, der im Jahre 909 mit dem Erzbischofe Filgrim 
von Salzburg, dessen Erzkirche im‘ Ater- und Traungau bereits 
seit dem achten Jahrhunderte begütert war, das weite, Abbtei- 
gebiet am Traunsee, kraft kaiserlicher Verleihung als Ambacht 
genoss *‘, sehen wir Aribo’s Nachkommen und. darunter ins- 
besondere den Zweig von Burghausen und Schala — auch! die 
Otakare von Steyer — im Ater- und Rebgau viel begütert, 
Nur auf die, vereinten Bitten der Grafen Konrad von Peil- 
stein, Sighart von Schala und Gebhart von Burghausen, gab 
1) Mon. boic. IV. 511 u. f#. Meichelbeck, Hist. Frising, 1. IL. 473—510 
Unsere Monographie über Suben und seine Stifter. 
?) Mon. boie. XXVIIL. I. 369 u. 371. 
3) Juvavia Il. 121.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.