Volltext: Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs und der angrenzenden Gebiete besonders in der ältesten und älteren Zeit

Joseph Bergmann. Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs 
Desgleichen bestätigt Papst Leo X., ddo. Rom am 7. Juni 1513 dem Abte und Convente zu Chur- 
walden alle Freiheiten wie Pius IL, insbesonders das Hospiz und die Capelle beim Kloster alldort, St. Jacob 
im Prätigau, St. Lorenz bei Paspels, St. Mauriz in Alveneu, die Pfarrkirche in Balzers, die Capellen 
St. Margrethen inLuzein, und der heil. Petronella.bei Feldkirch, nebst andern Gütern und der Scheune 
(grangia) in Luppins und der Alpe Stez. 
Feldkirch erblühte schnell unter dem Schirm der Grafen von Montfort, die auf der Schattenburg 
sassen, zu einem bedeutenderen Orte und wurde, wie ich oben erwähnte, im Jahre 1218 eine Stadt 
genannt. Ihr städtisches Gemeinwesen richtete sich nach dem Muster der Städte am Bodensee, besonders 
Lindau’s und nahm 1229 unter König Heinrich VII. dessen Mass, Gewicht und Marktordnung an *). 
Die Stadt und Grafschaft Feldkirch kommt an Österreich 1375 — 1390. — Graf 
Rudolf V.?) und letzte Graf von Montfort—Feldkirch, erst Domherr zu Chur und nach dem Tode seines 
fehdesüchtigen Vaters Rudolf IV. (+ 12. März 1375) alleiniger Herr der schönen Grafschaft Feldkirch, war 
von seiner Gemahlin Agnes von Matsch kinderlos und, vom Vater her schon mit Schulden belastet, wenig 
haushälterisch. Voll Wankelmuth und Unentschlossenheit vermachte *) er ddo. Feldkirch am 23. April 
1375 auf den Fall seines kinderlosen Hinscheidens seiner ältern Schwester Agnes *) Sohne, Heinrich 
Grafen von Werdenberg-Sargans und Herrn zu Vaduz, seine Burg und die Stadt zu Feldkirch, wie 
auch die Burg Neumontfort mit ihrer Zugehör, und kaum vier Wochen später verkaufte er zu Baden 
im Aargau am 22. Mai dem Herzog Leopold II. von Österreich die Grafschaft Feldkirch mit’der Burg 
und Stadt, Rankweil mit dem Landgerichte, die Vesten Alt-und Neumontfort, zu Tosters und Fussach , den 
Burgstall Blasenberg , den Bregenzerwald ete. um 30.000 Gulden in Gold, mit der Bedingung, dass er sie 
mit aller Zugehör lebenslänglich inne haben, und wie ihm füglich ist geniessen soll, und dass seine ehelichen 
Leibeserben, falls er solche hinterliesse, Gewalt haben diese Herrschaft und Grafschaft vom genannten 
Herzoge oder dessen Erben um die erwähnte Kaufsumme wieder einzulösen. Durch diesen unerwarteten 
Verkauf verlor Graf Heinrich die Aussicht auf die Erwerbung der bedeutenden Besitzungen seines Oheims. 
Nun gab der seinen Feldkirchern wohlgeneigte Graf Rudolf am 17. December 1376 einen Brief 
mit für jene Zeit seltenen Freiheiten. Dieser noch ungedruckte Freiheitsbrief wird in Zürich ver- 
wahrt, woher ich durch die Güte meines verehrten Freundes, des Herrn Staatsarchivars Gerold Meyer 
von Knonau, nachstehende Abschrift erhalten habe. Dessen Hauptpunete sind: 
1) Die Bürger und die Stadt zu Feldkirch entrichten nach seinem Ableben seinen Erben und Nach- 
kommen, die daselbst gewaltig sind, alljährlich im Herbste eine Steuer von 100 Pfund Pfenningen 
Konstanzer Münze und nicht mehr. 
2) Die Bürger und die Stadt werden bei ihren alten Rechten und Gewohnheiten belassen. 
3) Seine Erben und Nachkommen dürfen weder Bürger noch Bürgerin mit einer ausserordentlichen 
Abeyabe belasten (sechatzen). 
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') Zur Familie des cölnischen Stadtrechtes, das in die schwäbischen und burgundischen Landschaften reichte, gehörte auch das von Fr ei- 
burg im Breisgau laut der Urkunde, die Herzog Conrad von Zähringen im J. 1120 ausfertigte. Das Stadtrecht von Freiburg ging auf 
der einen Seite auf Freiburg im Uechtland, auf Bern und Murten über, die wieder ihre Ableger hatten, auf der andern nach Lindau, 
von dem auch Leutkirch und wohl am südlichsten unser Feldkirch ihre Stadtrechte hatten. Später griff das Ulmer Recht nach Ober- 
schwaben herauf, so durch K. Adolf im J. 1296 nach Memmingen und Ravensburg. Zürich, wo Arnold von Brescia 1140 seine Zu- 
Aucht fand, stand mit den lombardischen Städten durch Rhätien in naher Handelsverbindung. Seine Rathsglieder sind in einer Urkunde 
vom J. 1259 mit Nachahmung des lombardischen Gebrauches Consules genannt, wiewol das Wort Consul in etwas anderer Bedeutung, 
nämlich als conjuratus im so eben erwähnten Freiburger Briefe von 1120, dann wieder 1236 und 1248 vorkommt, 
Nach v. Vanotti’s- Zählung in seinen genealog. Tabellen über die verschiedenen Zweige der Familien von Montfort und von Werdenberg. 
1845- Lit. A. — In meiner Stammtafel der letzten Grafen von Montfort — Feldkirch in Chmel’s österr. Geschichtsforscher. 1838. Bd. I, 
8, 171, ist er nach älteren Genealogen Rudolf VII. 
Die diese wiederholten Vermächtnisse und Verkäufe betreffenden Urkunden habe ich aus dem k, k., geheimen Hof- und Staatsarchive in 
demselben Geschichtsforscher S. 189 ffl., Nr. VI—IX mitgetheilt. Vgl. von Vanotti S. 87. 
Seine jüngere Schwester Anna, Gemahlin Hannsens von Hewen, verzichtete ddo. Feldkirch am 6, Juni 1375 auf ihr väterliches Erbe 
gegen ihren Bruder Rudolf. S. Urkunde XX. bei Chmel. Bd. II. 36-
	        

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