Volltext: Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs und der angrenzenden Gebiete besonders in der ältesten und älteren Zeit

‘und der angrenzenden Gebiete, besonders in der ältesten und älteren Zeit. 
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Cardinal Richelieu, im Bunde mit Venedig, Savoyen und den Eidgenossen, beschloss im Pariser Vertrag 
vom 17. Februar 1623 die Erhaltung des für sie so wichtigen Bündens, um aus dieser Bergfeste über 
Oberitalien den Meister spielen zu können. Französische Truppen, unter dem Marschall Coeuvres, und 
eidgenössische Zuzüge, von Rudolf von Salis geführt, rückten in Bünden ein und nahmen feste Stellungen. 
Am 23. November wurden die alten Bundesbriefe wieder beschworen, die abgerissenen Theile dem Staats- 
körper einverleibt, und im Februar 1625 die drei Unterthanenländer (Bormio, Veltlin und Cläven) Bündens 
erobert, welche die Franzosen für sich zu behalten gedachten. Diese Treulosigkeit wandte die Bündner 
wieder zu Österreich, sie begannen Unterhandlungen. 40.000 Österreicher rückten über die St. Luzien- 
steig, ein Theil derselben zog‘ nach Oberitalien zum mantuanischen Erbfolgekrieg. Im Frieden zu Chiarasco 
am 19. Juni 1631 willigte Kaiser Ferdinand II. in die Räumung Bündens. 
Als sich im Jahre 1634, besonders bei Nördlingen (6. Sept.) das Waffenglück wieder zu den kaiser- 
lichen Fahnen wandte, stellte Frankreich auf einmal mehrere Heere ins Feld und schickte aus dem obern 
Elsass ein Corps, das dem Herzoge von Lothringen, der in der Gegend der Waldstädte stand, den Rückweg in 
sein Land zu verwehren sich den Anschein gab, unter dem Herzog Heinrich von Rohan unvermuthet schnell 
über Aarau, Winterthur, St. Gallen, Altstätten und Ragaz an der vorarlbergischen Grenze hin nach Chur, 
wo er am 12. April 1635 anlangte. Am 24. April stand der Herzog im Veltlin, um dieses Land den Märschen 
kaiserlicher und spanischer Truppen zu verschliessen, verschanzte und stärkte sich durch französische und 
schweizerische Zuzüge. Er focht den Sommer über mit überlegenem Geschick gegen den kaiserlichen General 
Virnemond, der aus Tirol über Bormio und durch das Engadin her ihn angriff, und gegen den spanischen 
General Serbelloni, der ihm an der Mailänder Grenze und im Fort Fuentes entgegenstand. Da die selbst- 
süchtige, nach dem bleibenden Besitze dieser durch ihre Lage so wichtigen Landschaften lüsterne franzö- 
sische Politik deren Rückgabe an den Freistaat dem Herzoge verbot, näherten sich die Bündner in der 
Furcht diese ihre Unterthanen zu verlieren wieder dem Kaiserhofe. Die alten Bünde vereinigten ihre Kraft 
durch den sogenannten Kettenbrief 1636, ertrotzten durch List und Gewalt den Abzug der Franzosen 
und retteten den Freistaat. Er begründete nun von Neuem seine Selbstständigkeit: a) durch Verträge mit 
dem Auslande, so durch das Capitulat und den ewigen Frieden mit Spanien am 3. December 1639, durch die 
Bestätigung des 1518 geschlossenen Erbvereins mit Österreicham 8. August 1641, und besonders durch den 
westphälischen Frieden vom 28. October 16458, der mit der gesammten Eidgenossenschaft auch Graubünden 
für immer vom Kaiser und Reich löste. b) Durch Loskauf der acht Gerichte und des untern Engadins. 
Nach dem so eben erwähnten Abschlusse des westphälischen Friedens gedachten diese oftgenannten 
Landschaften, nämlich Davos, zum Kloster, Castels oder Jenaz, Schiers und Seewis im Prä- 
tigau, wie auch das Gericht und die Landschaft Churwalden aller Verpflichtungen und Leistungen vom 
Erzhause Österreich, wie dieses sie vom Grafen Gaudenz von Matsch (S. 153) und dessen Erben oder 
anderweitig kaufsweise an sich gebracht hatte, gänzlich los und ledig zu werden, weshalb sie schriftlich 
und mündlich durch ihre Landammänner und Rathsboten den Erzherzog Ferdinand Karl, regierenden 
Grafen und Landesfürsten, baten. Die Summe des Loskaufes betrug 75.000 Gulden baaren Geldes in Tiroler 
Währung in Form eines ewigen Kaufes ohne einigen Vorbehalt. Die genannte Gerichte betreffenden 
Documente, Urbarien, Urkunden und Schriften, die im erzherzoglichen Archive zu Innsbruck gefunden 
worden, wurden denselben hinausgegeben. Auch sollten die etwa später — über kurz oder lang — aufge- 
fundenen gleichfalls besagten Gerichten und Gemeinden eingehändigt werden, und bleiben, falls dieses nicht 
geschehen könnte, für immer todt, kraftlos und ungiltig. Die Urkunde ddo. Innsbruck am 15. Juni 1649 
ist in des Freiherrn von Hormayr historisch-statistischem Archiv für Süddeutschland (Frankfurt und 
Leipzig 1807) Bd. I, S. 213, Nr. XXI abgedruckt. 
Drei Jahre später ddo. Innsbruck am 27. Juli 1652 (Il. ce. S. 215, Nr. XXI) kauften sich von dem- 
selben Erzherzoge gleicher Weise die Gerichte und Landschaften, als: Bellfort, inner- und ausser- 
halb des Schlosses Alveneu. Lenz. St. Peter und Lang wies in Schanfik, in den Prätigauischen acht
	        

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