Volltext: Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs und der angrenzenden Gebiete besonders in der ältesten und älteren Zeit

Joseph Bergmann. Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs 
St. Görien dult sechs vnd fünfftzig Frischling !) , oder die pfennig, die sie dafür gezinset, für den Käse 
drey schilling Maylisch, für die Elen Duchs vier schillige Maylisch, für die frischling zwölff schilling 
Mailisch, welches sie aller gernest thund. 
2. Dasselbig gut sollend sie ewigklich besitzen, vnnd wenne sie jhren Zinss verrichtend, so 
sind sie frey, vnd habend mit nieman nüdt ze schaffen. 
3. Ist auch dass vnsere Ohmen oder jhr botten hinin farend, so sol man jhnen geben was sie 
bedörffen ohne wyn vnd brot. 
4. Einer der den See jun hat, der zu demselben gut gehört, der soll verrichten dusent fisch, an 
der alten Fassnacht, wo här (wofern er)”) dass nicht thund (thuot)?), so muss er je für das hundert geben 
ein Pfundt Maylisch, vnd gehört auch der See nicht in das Erblehen, deme (denn)“) wer jhn empfacht 
dass ist vnser wille. 
5. Vnd sol Wilhelm Ammen sin, dieweil ers nicht verwürkt vmb sine Gesellen, ist aber dass 
er es verwürcket, so soll man einen andern nemmen in demselben Thal auss seiner gesellschafft, 
6. Vnd soll man vor jhnen zu recht stahn aller schulden, ohne dieb vnd manschlacht: Die sol 
man verrichten vor vnserem Ohem von Vatz, vnnd was man vor dem Amen-nicht verrichten mag. 
7. Wer in dem thal verschuldet, der soll auch darinnen richten. 
8. Vnd werin das Thalkompt, der hat denselben schirm, den Wilhelm vnd sin gesellschafft haben mag. 
9. Ist dass man derselben Leuten in ein Reiss bedarf, so sol man jhnen zu dem ersten Huss da sie 
kommend, ein mahl geben, dass vnser Ohemen ist. 
10. Vnd wer nicht gehorsam ist, dass hie geschrieben staht , der sol auss dem thal fahren. 
11°). Ist das man den Zins jehrlich nicht verrichten wird, so sol man den Ammann, wer ‚er ist, ein 
pfand nemmen , an rindern , geissen vnd schafen. Dass alles das stett blibe, vnd gantze Krafft der warheit 
habe, das hie geschrieben staht, so gebend wir vnser zwen Insigel an diesem Brieffe, ze einem waren 
vrkund. Das geschach da von Gottes geburt warend dusend Jahr, zweyhundert Jahr, nüne vnd achtzig 
Jahr, an dem achzehenden (!) tag St. Bartholomei.” 
Dann S. 135, als Anmerkung: „(Die in diesem Lehenbriefe bedungenen Natural-Lehenzinse müssen, 
nach der schon vorher geübten Ablösung in Schillingen Maylisch (?) °) nicht lange nachher in die fixe 
Geldrente von fl. 28 jährlich verwandelt worden sein, welche zu Guler’s Zeit noch der österreichischen 
Herrschaft entrichtet wurde, nachher aber durch den Auskauf von 1649 der Landschaft zugefallen ist 
und wahrscheinlich noch jetzt theilweise in gewissen bestehenden Hofzinsen fortlebt).”” 
Wir haben, wie jeder Leser sieht, keine alte Abschrift vor uns. Die Urkunde von 1289 hat durch 
vielleicht mehrmaliges Copiren Veränderungen erlitten und Jeidet dadurch an innerer Wahrheit. Die 
Copie, nach welcher dieser Abdruck gemacht ist, hat schon zum grossen Theile neuere Orthographie 
(um mich so auszudrücken) , und riecht nach dem Anfange des XVII. Jahrhunderts. Sie mag zur Zeit des 
Geschichtsschreibers Fortunat Sprecher v. Bernegg aus Davos, vielleicht durch sein-Zuthun oder gar durch 
ihn selbst (?) entstanden sein. Zu meinem grossen Leidwesen war es mir bei meinem kurzen Aufenthalte 
in Davos , dessen Archiv musterhaft geordnet sein soll, nicht gegönnt, die dortige Copie einzusehen und 
deren Alter zu bestimmen, da der Herr Landammann Paul Buol gerade auf seiner Alpe beim Heuen 
war. „Die alte Copie,” schreibt mir Herr von M ohr, „habe ich noch nicht gesehen. In meiner Docu- 
menten-Sammlung Sec. XII, Nr. 601, habe ich eine Copie aus einem Exemplare von Matthias Burglehner’s 
Rhaet. Austr. Fol, Dort steht das Datum „an dem Tag nach St. Barthol.’” — „In einer andern Documenten- 
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!) Unbekannter Ausdruck , nach Fortunat Sprecher: Schaafe, (Frischling, bedeutet das Junge sowohl vom wilden als zahmen Schwein, por- 
cus pascualis; aber auch in älterer Sprache ein junges Schaf, vgl. Schmeller’s bayerisches Wörterbuch, I, 619). 
2-4) Abweichungen der im Davoser Archiv vorhandenen Abschrift. 
5) Die Ziffern der Artikel stehen in Guler, aber nicht in der urkundlichen Abschrift. 
%) Maylisch, d. i. abgekürzt statt Mailändisch.
	        

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