Volltext: Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs und der angrenzenden Gebiete besonders in der ältesten und älteren Zeit

und der angrenzenden Gebiete, besonders in der ältesten und älteren Zeit, 139 
entstandenen Laret, man die Grundlage der noch bestehenden: uralten politischen Eintheilung beinahe 
vollständig erkennt *). 
Nach der Sage entdeckten Jäger des Herrn Walther von Vatz auf einem Jagdzuge von der Abend- 
seite — von Obervatz — her zufällig ein wildschönes Alpenthal mit seinem fischreichen See und brachten 
freudig ihrem Gebieter — nach einigen um das Jahr 1233, nach Fortunat Sprecher um 1250 (das wäre 
somit unter Walther dem IV. oder Ältern ’), nach Campell um 1270 (das wäre unter Walther dem V. oder 
Jüngern) — ihre Beute an Wild und Fischen”). Auf die Frage, wo sie dieselbe gewonnen , gaben sie in 
romaunscher Mundart die Antwort: „en davös”, d. i. dahinten, nach der Gegend hinweisend. Daher der 
Name „Davos, d. i. die innere Landschaft.”” Herr Walther gab den Männern, die aus Wallis gewesen 
sein sollen, diese Wildniss als Lehen, jedoch ohne schriftliche Urkunde *). Erst später, als sich auf dem 
immer mehr und mehr ausgerodeten und fleissig bebauten Boden theils durch Nachwuchs , theils durch 
neue Ankömmlinge die Bevölkerung vermehrt hatte, wurde diesen Leuten am achten Tage nach 
St. Bartholomäi, d. i. am 1. September 1289, ein Erblehenbrief ertheilt. 
XIX. 
Lehenbrief der Landschaft Davos vom J. 1289 und der Schirmbrief der Rheinwalder von 1277.— Die Herren von 
Vatz und ihre Besitzungen im Linzgau. Deren Stammtafel, 
Der Original-Lehenbrief vom J. 1289, ist angeblich bei einer feindlichen Plünderung im J. 1622 
verloren gegangen oder vernichtet worden. Im Jahre 1617, in dem v. Sprecher, der selbst aus Davos 
war, sein Geschichtsbuch herausgegeben hat, mag derselbe noch vorhanden gewesen sein, indem er S. 250 
sagt: „Super his enarralis, monumenta extant tabulis consignata , anno 1298 (sic pro 1259), in 
festo S. Bartholomaei.” Eine angeblich beglaubigte (von wem und wann?) Abschrift, jedoch sicherlich 
aus zweiter Hand, verwahrt das Archiv in Davos und einen alten Abdruck derselben findet man in der 
Deduction Bündnerischer Handlungen vom unglücklichen Jahre 1622. Ein neuer Abdruck ist im „Land- 
buch”) der Landschaft und Hofgerichts-Gemeinde Davos (Chur 1831)’, am Schlusse 133 bis 135 ange- 
hängt. Da sowohl die Guler’sche Deduction überaus selten und das neue Davoser-Landbuch auch in keiner 
unserer Bibliotheken zu finden ist, so will ich diesen Lehenbrief in der Gestalt, wie er im erwähnten 
Landbuche gedruckt ist, den Freunden der Geschichte zur Kritik vorlegen, um so mehr, da ich Guler’s 
Deducetion nie gesehen habe. 
Lehenbrief der Landschaft Davos. 
Wir Graff Hug von Werdenberg, vnnd Johannes, Donat, Walter Vnser Ohem von Vatz®), 
kündend allen denen , so diesen brieff sehend oder hörend lesen. 
1. Dass wir Wilhelm dem Ammen, vnd seinen Gesellen, und ihren rechten Erben verliehen hand das 
gut ze Davos ze rechten Lehen , als vnser Ohem selige Herr Walther von Vatz, gesetzt hette zum rechten 
Zinss, also dass sie jährliche verrichten sollend von demselbigen Gute ze St, Gallen dult vierhundert vnd 
drey vnd siebentzig Käse, vnd zu St. Martins dult hundert vnd acht vnd sechtzig elen Tuchs. vnd zu 
1) Landbuch der Landschaft und Hochgerichts-Gemeinde D a vos. Chur 1831, S. XVIII, f. 
Walther der Ältere, starb vor dem April 1260. — Über diese Entdeckung, s. Pallas Rhaetica. Basileae 1617, p. 249. 
Dass die Entdeckung und Beweidung des Davoser Thales vielleicht um ein Jahrhundert früher fallen müsse, werden wir S, 142 und 143 sehen, 
Waren diese Jäger deutschredende Waliser, warum sprachen sie romaunsch? Dass Herr Walther von Vatz, der auch in Oberschwaben begütert 
war, nicht deutsch gesprochen habe, möchte ich sehr bezweifeln, 
Dieses Davoser-Landbuch ist in der „Sammlung sämmtlicher Statutar-Rechte der Bünde, Hochgerichte und Gerichte des eidgenössischen Standes 
Graubünden. Herausgegeben von der geschichtforschenden Gesellschaft daselbst‘” enthalten. Leider gerieth diese Sammlung bald in Stockung und 
ist ausserhalb des Landes beinahe unbekannt, 
‘) D. h. Johannes und Donat, Gebrüder, und deren Oheim, Walter von Vatz. 
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