Volltext: Vorarlberg und Liechtenstein

Lustenau und das übrige Rheintal. 
überblickt, und die Bergweiler, über die man in leichter dreiund- 
einhalbstündiger Tour die Hohe Kugel ersteigt. 
Wir aber flanieren dem Dorf Klaus entgegen und grüssen die 
Gegend des Vorarlberger Oberlandes. Von ‚Flüssen und Bächen 
durchströmt, dehnt sie sich breit und weit vom Rhein in die Gebirgs- 
bucht der 1il bis vor die Schluchtentore Feldkirchs und ist von 
den Drei Schwestern und den Schweizer Hochalpen überleuchtet. 
An der üppigen Bergflanke, die jedem Sonnenstrahl und jedem 
Hauch des Südwindes offen liegt, ruhen zu Füssen des Viktors- 
berges in Obstbaumwäldern die Dörfer Weiler und Rötis, dieses 
mit einem wohlbesuchten Schwefelbad, weiterhin Sulz und Rank- 
weil. Und vom Viktorsberg schimmern Dörfchen, Weiler und 
Gehöfte. Die überaus milde, fruchtbare Gegend, die als der Garten 
Vorarlbergs bezeichnet wird, ist ein um so wonnigeres Spazier- 
gelände, als in den Gasthäusern überall der an den Berghalden 
wachsende vorzügliche Eigenbauwein kredenzt wird. 
Den touristischen Mittelpunkt der gesamten malerischen Gegend 
bildet der 3300 Einwohner zählende Marktflecken Rankweil. Von 
Obstgärten und Waldhöhen umsäumt, lagert er sich als ein roman- 
tischer Ort um den Frauenberg, von dessen Hang die Kirche zu 
U.L. Frau ins grüne Land schaut. Sie ist ein ausgezeichneter Lug- 
insland, von ihrer Galerie schweift der Blick empor zum Rhätikon, 
hinüber zu den St. Galler- und Appenzellerbergen, über das ganze 
obere Rheintal und einen Teil Liechtensteins. Sie soll an der. Stelle 
der ehemaligen Ritterburg Hörnlingen stehen und erinnert uns, 
dass Rankweil ein uralter Ort ist, die tausendjährige Gerichtsstätte 
Unterrhätiens. Auf dem Wiesenplan von Müsinen fand unter freiem 
Himmel alljährlich das unterrhätische Gaugericht statt, auf dem 
Gerichtstag von Rankweil erschienen Kläger und Beklagte vom 
Thurgau, vom Arlberg, vom Walensee und Septimer, ja die. christ- 
liche Legende erzählt, wie sogar der hl. Fridolin auf dem Gaugericht 
von Rankweil klagbar geworden sei. Der verstorbene von zwei 
Brüdern hatte dem Kloster Säckingen seine Güter vermacht, der 
überlebende aber verweigerte die Herausgabe der Stiftung und höhnte 
vor dem Richter: „Bringe den Toten als Zeugen her.“ Siehe da! 
St. Fridolin ging nach Glarus, wo der Schenker begraben lag, weckte 
den Toten und führte ihn auf den bestimmten Rechtstag vor die 
erstaunten Richter. Der Tote zeugte nach Recht und: wurde vom 
70 
(
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.