in Yin —
nöicdhen. SHiedarichterjpruch gegen Bezahlung
von 4000 Gulden an die Herren von Brandis
fam, welche bekanntlich jpäter im großen SHwa-
benfriege eine ent{Ahieden antieidgendijijche Kolle
jpielten. Die abgeordneten SGejandten der Eid-
gene jen nahmen bei diejer Gelegenheit jhon den
Ankauf der Grafichaft Sargans in Ausricht, —
Beim Verkauf des Domlejchg an den Truch-
jefjen Cbherhart von Waldburg, dejjen Tochter
Barbara der Graj Georg zur zweiten Che ge-
nommen hatte, weiche ebenfall3 finderlos blieb,
wurde die Nugung von Ortenjtein und TZomils
auf Lebenszeit noch vorbehalten.
Al3 die Eidgenojjen im Jahre 1460 auf päpft-
liches Anftijten gegen Herzog Sigismund von
Defterreich ins Feld zogen, jAhickten auch die
beiden Grajen von Sargans,- die das von ihrem
Vater Heinrich II. abge[hlojjene Landrecht mit
Schwyz und Glarus erneuert hatten, ihre AWbjage-
briefe nach Innsbruck, mobei j@ie frühere, unge-
deckte Ariegsfojten ins Recht riejen. Bisher mel-
deten die Schulbücher gleichzeitig mit der Er-
oberung des Thurgau auch die Eroberung von
Sargans. Mit Hllje der Sarganjer Orafjen
jhlugen aber die Eidgenojjen damal3 ihre Hand
bloß Über die Hfterreichijchen Herrichaften Wal-
fenjtadt, Nidberg und Freudenberg. Zum Danke
hHiefür vermittelten die fieben Orte zwijdhen Wil-
helm und Georg und ihren immer noch nicht be-
ruhigten Untertanen einen „neuen Kodel‘“, d. dh.
eine Aufzeichnung und FeftjeBung aller Herr -
jchaftsrechte der @rajen. Die Ausübung derfelben
aber jollte bald bleibend in andere Hände über-
gehen. Nachdem Wilhelm im Jahre 1476 ohne
Veibezerben geftorben war, erhielten. Schwh3Z und
Glarus von den 7 Orten den Auftrag, mit dem