Volltext: Die Grafen von Sargans

in Yin — 
nöicdhen. SHiedarichterjpruch gegen Bezahlung 
von 4000 Gulden an die Herren von Brandis 
fam, welche bekanntlich jpäter im großen SHwa- 
benfriege eine ent{Ahieden antieidgendijijche Kolle 
jpielten. Die abgeordneten SGejandten der Eid- 
gene jen nahmen bei diejer Gelegenheit jhon den 
Ankauf der Grafichaft Sargans in Ausricht, — 
Beim Verkauf des Domlejchg an den Truch- 
jefjen Cbherhart von Waldburg, dejjen Tochter 
Barbara der Graj Georg zur zweiten Che ge- 
nommen hatte, weiche ebenfall3 finderlos blieb, 
wurde die Nugung von Ortenjtein und TZomils 
auf Lebenszeit noch vorbehalten. 
Al3 die Eidgenojjen im Jahre 1460 auf päpft- 
liches Anftijten gegen Herzog Sigismund von 
Defterreich ins Feld zogen, jAhickten auch die 
beiden Grajen von Sargans,- die das von ihrem 
Vater Heinrich II. abge[hlojjene Landrecht mit 
Schwyz und Glarus erneuert hatten, ihre AWbjage- 
briefe nach Innsbruck, mobei j@ie frühere, unge- 
deckte Ariegsfojten ins Recht riejen. Bisher mel- 
deten die Schulbücher gleichzeitig mit der Er- 
oberung des Thurgau auch die Eroberung von 
Sargans. Mit Hllje der Sarganjer Orafjen 
jhlugen aber die Eidgenojjen damal3 ihre Hand 
bloß Über die Hfterreichijchen Herrichaften Wal- 
fenjtadt, Nidberg und Freudenberg. Zum Danke 
hHiefür vermittelten die fieben Orte zwijdhen Wil- 
helm und Georg und ihren immer noch nicht be- 
ruhigten Untertanen einen „neuen Kodel‘“, d. dh. 
eine Aufzeichnung und FeftjeBung aller Herr - 
jchaftsrechte der @rajen. Die Ausübung derfelben 
aber jollte bald bleibend in andere Hände über- 
gehen. Nachdem Wilhelm im Jahre 1476 ohne 
Veibezerben geftorben war, erhielten. Schwh3Z und 
Glarus von den 7 Orten den Auftrag, mit dem
	        

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