Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Einführung, Ausbau und Änderung direktdemokratischer Instrumente 
gegenständen im Landtage haben. Wichtige Gesetze sollen vor der fürst- 
lichen Sanktion zur Volksabstimmung gebracht werden und das Volk 
soll statt des Landtages die Behörden wählen können.»146 
Vom 4. Januar 1919 datiert das erste Parteiprogramm der Fort- 
schrittlichen Bürgerpartei, die am 22. Dezember 1918 als zweite liech- 
tensteinische Partei gegründet worden war." Direktdemokrausche 
Rechte werden darin nicht erwähnt. Punkt 10 im «Politischen Pro- 
gramm» fordert das freie Vereins- und Versammlungsrecht, in Punkt 12 
wird gefordert, dass wichtige Frage, die im Landtag behandelt werden, 
zwei Wochen vorher in der Presse bekannt gemacht werden sollten, «um 
über sie den freien Meinungsaustausch zu ermöglichen.» Von Referen- 
dum und Initiative ist nicht die Rede. 
Prinz Karl war von Dezember 1919 bis September 1920 Landesver- 
weser und legte in seiner Regierungszeit ebenfalls einen Verfassungsent- 
wurf vor, der etwa von Mitte März 1920 datiert.!^? Direktdemokratische 
Volksrechte sind in diesem Verfassungsentwurf an zwei Stellen erwähnt 
und geniessen hohen Stellenwert. $ 8 lautet: «Jeder stimmberechtigte 
und stimmfähige Bürger ist verpflichtet an allen verfassungsmässigen 
Wahlen und Abstimmungen des Landes teilzunehmen.» Ausführlicher 
sind die Bestimmungen im Vierten Hauptstück über die «Rechte des 
gesamten Volkes»: 
$ 31 Verfassungsentwurf von Prinz Karl (entstanden spätestens Mitte März 1920) 
  
Das Volk übt seine verfassungsmässigen Rechte aus: 
a. durch Annahme oder Verwerfung der Verfassung und ihrer Abänderungen; 
b. durch Begehren einer Abänderung der Verfassung; 
c. durch die Wahl des Landtages; 
d. durch Genehmigung oder Verwerfung von Gesetzen; 
e. durch Volksbegehren. 
  
146 Ebd. 
147 Parteiprogramm abgedruckt in Ospelt und Vogt 2015, S. 351-354, Dok. 100. 
148 Der Verfassungsentwurf ist abgedruckt bei Ospelt und Vogt 2015, S. 472-485, 
Dok. 142. Nach Ospelt und Vogt sind die überlieferten Exemplare des Verfassungs- 
entwurfs alle undatiert, dürften aber spátestens Mitte Márz 1920 entstanden sein. 
Zur Person von Prinz Karl siehe Harald Wanger, «Liechtenstein, Karl von (1878— 
1955)», in HLFL, S. 547f. Gemiss Lexikonartikel spielte der Verfassungsentwurf 
von Prinz Karl in den weiteren Verhandlungen keine Rolle. 
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