Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Direktdemokratische Instrumente in Liechtenstein auf Landesebene 
  
  
  
Zustandekommen Annahme Verbindlichkeit 
Mehrheitsbeschluss Volksmehr; Verbindlich für Landtag. 
des Landtages. Sanktion des Landesfürsten im 
Falle von Zustimmung in der 
Volksabstimmung. 
Mehrheitsbeschluss Konsultativ; Nicht verbindlich für Landtag. 
des Landtages. keine Sanktion. 
  
  
  
Legende: I = Initiative; FR = Fakultatives Referendum; LB = Landtagsbegehren; OR = Obligatorisches Referendum; 
LV - Verfassung; VRG — Volksrechtegesetz. 
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