Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Anhang 
  
  
Instrument 
Art Gesetzliche Grundlage Inhalt Urheber 
LB | Landtagsbegehren (Volksabstim- | Angeordnete Volksabstimmung Landtag. 
mung auf Beschluss des Land- über nichtdringlichen Beschluss 
tages). des Landtags betreffend: 
. Verfassung; 
Art. 66/66bis LV Gesetz; 
Staatsvertrag; 
Finanzbeschluss. 
LB | Landtagsbegehren (Volksabstim- Konsultation über zu erlassende Landtag. 
  
mung über die Aufnahme einzel- 
ner Grundsätze in ein zu erlassen- 
des Gesetz; Konsultativabstim- 
mung) 
Art. 66 Abs. 3 LV 
  
Gesetzesbestimmungen. 
  
  
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