Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Direktdemokratische Instrumente in Liechtenstein auf Landesebene 
  
  
Zustandekommen Annahme Verbindlichkeit 
1000 Unterschriften (- 5,1% | 1000 Unterschriften oder Kandidatenvorschlag 
der Stimmberechtigten) bzw. | 3 Beschliisse von Gemeinde- verbindlich. 
3 Beschlüsse von Gemeinde- | versammlungen; 
versammlungen. keine Volksabstimmung. 
Obligatorisch, wenn zwi- Volksmehr; Verbindlich für alle. 
schen Richterbestellgremium 
und Landtag keine Einigung 
erzielt wird; 
verschiedene Nominationen 
von Richterkandidaten. 
evil. zwei Abstimmungen 
bei mehr als zwei Kandidaten; 
keine Sanktion. 
  
1500 Unterschriften (- 7,6 % 
der Stimmberechtigten). 
Volksmehr; 
keine Sanktion des Landesfürsten. 
Unverbindlich für Fürstenhaus. 
  
  
  
  
1. Stufe: 1500 Unterschriften | Volksmehr; Verbindlich für alle. 
(^ 7,696 der Stimmbe- keine Sanktion des Landesfürsten. 
rechtigten). 
Obligatorisch im Verfahren Volksmehr; Verbindlich für alle. 
der Monarchieabschaffung keine Sanktion des Landesfürsten. 
und nach Vorlage eines repu- 
blikanischen Verfassungsent- 
wurfs des Landtages; 
evil. Gegenvorschlag des 
Fürsten. 
1000 Unterschriften (^ 5,196 | 1000 Unterschriften (- 5,1% der | Verbindlich. 
der Stimmberechtigten) bzw. | Stimmberechtigten) bzw. 3 Be- 
3 Beschlüsse von Gemeinde- | schlüsse von Gemeindeversamm- 
versammlungen. lungen; 
keine Volksabstimmung. 
1500 Unterschriften (- 8,196 | Volksmehr; Verbindlich. 
der Stimmberechtigten) bzw. 
4 Beschlüsse von Gemeinde- 
versammlungen. 
keine Sanktion. 
  
  
1000/1500 Unterschriften 
(^ 5,196 bzw. 7,696 der 
Stimmberechtigten) bzw. 3 
oder 4 Beschlüsse von Ge- 
meindeversammlungen. 
  
Volksmehr; 
Sanktion des Landesfürsten. 
  
Verbindlich für Landtag. 
  
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