Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Glossar 
Stichwort 
Kommentar 
  
Anmeldung 
Anmeldung eines Initiativbegehrens bei der Regierung, worauf 
eine Vorprüfung durchgeführt wird. Die Unterschriftensammlung 
darf erst nach der amtlichen Publikation des Begehrens gestartet 
werden. 
  
Beglaubigung von 
Unterschriften 
Kontrolle der Unterschriften auf Initiativ- und Referendumsbogen 
durch die Gemeindebehörden. Die Beglaubigung muss gemäss gel- 
tender Praxis von den Initianten bei den Gemeindebehörden vor 
Ablauf der Frist für die Unterschriftensammlung eingeholt wer- 
den. 
  
Doppeltes oder 
mehrfaches Ja 
Abstimmungsverfahren bei Volksabstimmungen mit mehreren 
Vorlagen zum gleichen Sachverhalt. Wer mehreren Vorlagen zu- 
stimmt, muss/kann in einer Stichfrage angeben, welcher Vorlage 
der Vorzug gegeben wird. Falls mehrere Vorlagen eine mehrheitli- 
che Zustimmung erhalten, werden in einem zweiten Auszählvor- 
gang die betreffenden Stimmzettel nur noch derjenigen Vorlage zu- 
gerechnet, welcher mit der Stichfrage der Vorzug gegeben wurde. 
  
Fristen 
Vorgeschriebene Zeitintervalle bei direktdemokratischen Verfah- 
ren, beispielsweise 30 Tage bei Referenden ab amtlicher Kundma- 
chung eines Landtagsbeschlusses und der Ausschreibung zum Re- 
ferendum, sechs Wochen bei Initiativen ab amtlicher Ausschrei- 
bung. Auch für die Behörden gelten relativ enge Fristen, beispiels- 
weise in Form von «ungesäumter Behandlung» eines Begehrens im 
Landtag oder wegen der Vorschrift, dass die Regierung ein gültig 
zustande gekommenes Begehren oder ein Landtagsbegehren nach 
der Behandlung im Landtag «innerhalb von 14 Tagen» anzuordnen 
hat und die Abstimmung «innerhalb von drei Monaten» durchzu- 
führen ist. 
  
Gegenvorschlag 
Alternativvorlage des Landtags zu einer Initiativvorlage (Sammel- 
begehren oder Gemeindebegehren) oder mehreren Initiativvorla- 
gen zum gleichen Sachverhalt, über welche nach dem Abstim- 
mungsverfahren des doppelten oder mehrfachen Ja gleichzeitig in 
einem Abstimmungsvorgang abgestimmt wird. 
  
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