Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
Abbildung 32: Flugblatt zur Abstimmung über das Pressegesetz 1930 
  
Freunde der Wahrheit 
und Demokratie! 
fütujtlárung nid auf Etaatatofter 
Die amtliche Mitteilung veranlaht uns, jeftguftelten: 
1. Wiaar dit, daß Sittlichteitsdelifte bei uns minder jtrafbedroht 
find als Preffevergehen! Keine Mindeftfirafe bei Sittlichfeits- 
delitten; aber hohe Mindejfffrafen bei Preifevergehen! 
2. Wahhr it, daß nach dem Wortlaute des Preffegefebes Eingaben an das 
Landgeridyt gleichzeitig bei der Megierung eingegeben werden müjffen! 
Der Wortlaut des Gesetzes isf egeegeem die Behnuptung der Regierung. 
3. Walker ii seb eiue Qenfur Quo) pure) das Preffegefet eingeführt wird, 
Die bekannten weißen Steden werden ao fomumem miffen! 999) 
4. Wallar iït, daÿ durch Artikel 36 a z bas freie Wort 
des Bürgers unterbunden wird. 
s. Bürger! Wahr Ist, d; des Bressegesetz noch viel mehr Advokaten-, 
- Sowie Agenten-Futter und Exekutionskosten schatft als bisher! Reems 
Rechisfudter 
idly 
6. Bürger! Die Regierung bemüht fich, fo auffällig um das Brefegeies, 
während das ganze Ausland basielbe verurteilt, 
Bauer, Arbeiter, Gewerbetreibender, Steuerzahler! 
Mr fein Moulfeattengeies 
Die Freunde der Wahrheit. 
ms Biirger, wolld Ihr séumyme Steuerzahler sein? = 
  
  
  
Quelle: LI LA B 95/39/1. 
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