Praxis der direkten Demokratie
der im vorangegangenen Kapitel dargestellten Tatsache, dass Vorlagen
abgelehnt oder angenommen werden, selbst wenn ihnen die geballte po-
litische und Medienmacht von zwei Grossparteien gegenübersteht.
Dieser Befund wird selbst für die ausserordentlich aufwendige Ab-
stimmungskampagne zu den Vorlagen der Verfassungsabstimmung von
2003 nicht widerlegt. Befürworter und Gegner operierten mit ähnlich
hohen Budgets, wenn man die für liechtensteinische Verhältnisse fast
einmalige Dichte an Inserate- und Plakatepräsenz sowie weitere Marke-
tingaktivitäten der beiden Lager vergleicht. Die Diskussion konzen-
trierte sich dabei in sachlicher Hinsicht trotzdem weitgehend auf die
Revisionsvorschläge des Fürstenhauses, wobei die Verfassungsvorlage
selbst zunehmend in den Hintergrund rückte und stattdessen die Ab-
stimmungskommunikation zunehmend emotionalisiert und personali-
siert wurde (siehe Kapitel 6.3.2.3). Entscheidend für den Ausgang der
Abstimmung, welche fast zwei Drittel Zustimmung für die Vorlage des
Fürstenhauses ergab, war daher nicht das Abstimmungsbudget, sondern
die Haltung zentraler Akteure, insbesondere des Fürstenhauses selbst.
599 Marcinkowski 2004, 2006, 2007; Marcinkowski und Marxer 2010, 2011.
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