Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
der im vorangegangenen Kapitel dargestellten Tatsache, dass Vorlagen 
abgelehnt oder angenommen werden, selbst wenn ihnen die geballte po- 
litische und Medienmacht von zwei Grossparteien gegenübersteht. 
Dieser Befund wird selbst für die ausserordentlich aufwendige Ab- 
stimmungskampagne zu den Vorlagen der Verfassungsabstimmung von 
2003 nicht widerlegt. Befürworter und Gegner operierten mit ähnlich 
hohen Budgets, wenn man die für liechtensteinische Verhältnisse fast 
einmalige Dichte an Inserate- und Plakatepräsenz sowie weitere Marke- 
tingaktivitäten der beiden Lager vergleicht. Die Diskussion konzen- 
trierte sich dabei in sachlicher Hinsicht trotzdem weitgehend auf die 
Revisionsvorschläge des Fürstenhauses, wobei die Verfassungsvorlage 
selbst zunehmend in den Hintergrund rückte und stattdessen die Ab- 
stimmungskommunikation zunehmend emotionalisiert und personali- 
siert wurde (siehe Kapitel 6.3.2.3). Entscheidend für den Ausgang der 
Abstimmung, welche fast zwei Drittel Zustimmung für die Vorlage des 
Fürstenhauses ergab, war daher nicht das Abstimmungsbudget, sondern 
die Haltung zentraler Akteure, insbesondere des Fürstenhauses selbst. 
599 Marcinkowski 2004, 2006, 2007; Marcinkowski und Marxer 2010, 2011. 
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