Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
Tabelle 50: Gegensätzliche Abstimmungsempfehlungen von FBP und VU, 
1985 bis 2015 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Jahr Nr. V T B Tbg P M G  Schbg 
1985 1 +4.24 +3.46 +6.98 -1.82 —1.14 —5.14 
1985 2 -2.61 -2.35 | -16.35 31.91 +7.82 +8.15 
1987 3 -3.84  -17.17 +6.14 +8.41 
1989 4 +5.28 +6.94 —6.00 -2.90 
1989 5 -10.39  +18.15 +9.86 +0.47 
1999 6 —5.52 -3.89 —6.79 +8.14 +9.35 
2003 7 +0.66 -1.82 47.75 34.79 
2004 8 4547 48.70 35.10 49.80 
2004 9. 42.7 +12.23 +2.40 +12.78 
2009 10 +10.00 -3.03 5.62 
  
Legende: Beispiel 1. In T (Triesen) wurde in der Abstimmung Nr. 1 (1985) über die Initiative der VU 
zur Mandatszahlerhöhung um +4,24 Prozentpunkte stärker zugestimmt als im Landesdurchschnitt. 
Fett hervorgehoben = entspricht der Abstimmungsempfehlung der in Triesen dominierenden Partei, 
Kursiv — gegen die betreffende Abstimmungsempfehlung der in Planken dominierenden Partei, 
Abstimmung über das doppelte Ja. In Planken wurde besonders partei- 
treu bei der Abstimmung 1989 zur FBP-Initiative zum Minderheiten- 
recht auf Kontrolle und 2004 zur obligatorischen Unfallversicherung 
abgestimmt. Bei letztgenannter Abstimmung verhielten sich auch die 
Stimmberechtigten in Schellenberg besonders parteitreu. 
Das Gegenteil - ein Abstimmungsverhalten entgegen der Parteien- 
stárke - kommt in den analysierten Fállen kaum vor: zweimal in Planken 
(1989 bei der VU-Iniuative zur Kontrolle der Justizverwaltung, 2003 in 
der Verfassungsabstimmung), einmal in Schellenberg (2009 bei der Ab- 
stimmung zur Schulreform SPES). 
Die Polarisierung in einer Abstimmung mit gegensátzlichem Positi- 
onsbezug von FBP und VU führt somit in der Tendenz zu einem partei- 
internen Schulterschluss. Das heisst nicht, dass alle. Abstimmenden 
entsprechend ihrer Parteifarbe und der betreffenden Abstimmungsemp- 
fehlung tatsáchlich abstimmen. In Summe führen Abstimmungsempfeh- 
lungen der Parteien im Falle gegensátzlicher Empfehlungen der Parteien 
jedoch dazu, dass tendenziell den Empfehlungen der Parteien gefolgt wird. 
Dass dies nicht für alle Abstimmungen gilt, wurde in diesem Kapi- 
tel weiter vorne ausgeführt (Tabelle 46). Es gibt beispielsweise Abstim- 
mungen über Landtagsvorlagen, die von beiden Parteien unterstützt 
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