Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Praxis der direkten Demokratie 
Abbildung 22: Abstimmungsempfehlungen der Parteien (nach Stimmengewicht 
der Parteien) und Zustimmung zu Vorlagen, 1919 bis 2015 
  
  
  
  
  
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Parteienempfehlungen auf Ablehnung (-) und Zustimmung (4) 
in der Opposition steht. Falls eine maximale Elitenorientierung vorhan- 
den ist, müsste eine Abstimmung jeweils entsprechend den Empfehlun- 
gen der Parteien ausgehen. Dies wäre eine mindestens mehrheitliche 
Zustimmung oder Ablehnung, wenn Parteien mit der Mehrheit der 
Stimmenanteile eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die Par- 
teistárke wird jeweils anhand der Stimmenanteile bei den Landtagswah- 
len der laufenden Mandatsperiode bestimmt. Falls Parteien die Sperr- 
klausel nicht überwunden haben, werden deren Stimmenanteile trotz- 
dem mitgerechnet, sodass jeweils alle gültig abgegebenen Stimmen in die 
Berechnung einfliessen. 
In Abbildung 22 ist dargestellt, wie sich die Annahmequote von 
Vorlagen (Zustimmung mit mehr als 50 Prozent in der Volksabstim- 
mung) verändert, wenn die Parteien mehrheitlich Annahme oder Ableh- 
nung empfehlen oder wenn gar keine Empfehlungen abgegeben werden. 
Die Tendenz ist eindeutig: Mit der zunehmenden. Annahmeempfeh- 
lung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorlage angenommen 
wird. Der Zusammenhang ist allerdings keineswegs linear. Auf der einen 
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