Exkurs: Direkte Demokratie auf Gemeindeebene
begehrens stattzufinden. Wie bei den Referenden besteht nach Art. 41
Abs. 5 GemG kein Teilnahmequorum.
Unter «Behandlung von Angelegenheiten» kann sowohl die Einbe-
rufung einer Gemeindeversammlung verstanden werden, an welcher das
Initiativbegehren diskutiert und allenfalls ein Beschluss gefasst wird,
wie auch die Anordnung einer Urnenabstimmung, wobei im Vorfeld
der Abstimmung «in der Regel, jedenfalls auf Begehren der Initianten»
(Art. 36 GemG) eine Informationsveranstaltung zu organisieren ist. Die
Stimmberechtigten müssen spátestens zwei Wochen vor der Abstim-
mung, bei vorgángigen Informationsversammlungen eine Woche davor,
über das Sachgescháft schriftlich informiert werden.
5.6.1 Prüfverfahren
Für das formelle, formale und materielle Prüfverfahren von Initiativ-
und Referendumsbegehren ist der Gemeinderat zuständig.
Art. 43 GemG (Überprüfung von Initiativen und Referenden)
Der Gemeinderat überprüft unverzüglich, ob die formellen und materiellen Erfor-
dernisse eines Initiativ- oder Referendumsbegehrens erfüllt sind. Er weist ein
Begehren binnen einem Monat zurück, wenn es offensichtlich gesetzwidrig ist oder
sich auf einen Gegenstand bezieht, welcher in die Zuständigkeit einer anderen
Gemeindebehörde (unter Vorbehalt von Art. 42) oder einer Landesbehörde fällt.
Der genannte Vorbehalt von Art. 42 GemG bezieht sich auf die Initia-
tiven.
Die formellen, formalen und materiellen Prüfkriterien sind noch
weniger präzise normiert als bei den Volksrechten auf Landesebene. Bei
den formellen und formalen Kriterien dürften allerdings ähnliche Mass-
stäbe und Kriterien gelten wie auf Landesebene: Begehrensberechtigung
bei der Anmeldung und bei der Unterzeichnung, die korrekte Bezeich-
nung des Begehrens, die Einhaltung von Fristen sowie die Form der
Unterschriftenbogen.
Im Gegensatz zur Landesebene sind auf Gemeindeebene keine
Sperrfristen für wiederholte Initiativen in gleicher Sache festgelegt und
auch die Einheit der Form ist nirgends erwähnt. Ob die entsprechenden
Regelungen auf Landesebene auf die Gemeinde übertragbar sind, ist
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