Die Gemeindeversammlung
Gemeindeabstimmungen (siehe weiter unten Kapitel 5.4) erfolgen seit
der Abänderung des Gemeindegesetzes 1974 nicht mehr an Versamm-
lungen der Stimmberechtigten, sondern in der Form von Urnenabstim-
mungen (einschliesslich Briefwahl).?* Die Ergebnisse solcher Abstim-
mungen an der Urne gelten als Beschlüsse der Gemeindeversammlung
(Gemeindeversammlungsbeschlüsse).7 Im aktuellen Gemeindegesetz
von 1996 wurde diese Form der Herbeiführung von Beschlüssen von
Gemeindeversammlungen beibehalten.
Art. 26 GemG (Beschlussfassung)
In allen Fällen, wo dieses oder ein anderes Gesetz die Einberufung oder Abhaltung
einer Gemeindeversammlung oder eine Entscheidung der in der Gemeinde wohn-
haften Gemeindebürger vorsieht, kann der Gemeinderat stattdessen eine Urnenab-
stimmung anordnen.
436 Schiess (2015, S. 48) führt aus, dass bei der Ausarbeitung des neuen Gemeindegeset-
zes von 1996 zwar der Wunsch da war, vermehrt wieder Gemeindeversammlungen
als Prásenzversammlungen durchzuführen, dass dies aber weder in den Jahren vor
1996 noch danach praktiziert wurde; auch Schiess 2016, Rz. 111.
437 Gesetz vom 11. Oktober 1974 über die Abänderung des Gemeindegesetzes (LGBI.
1974.066).
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