Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Exkurs: Direkte Demokratie auf Gemeindeebene 
Bei der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene finden sich viele 
Parallelen zu den direktdemokratischen Volksrechten auf Landesebene. 
Ausführliche Wiederholungen sind daher nicht notwendig. Es werden in 
diesem Kapitel nur die Besonderheiten der direkten Demokratie auf 
Gemeindeebene herausgearbeitet. Eine systematische Erfassung aller 
direktdemokratischen Mitwirkungen in allen elf Gemeinden, zusätzlich 
noch in historischer Tiefe, wird in dieser Arbeit indes nicht geleistet. 
Dies ist künftigen Forschungsarbeiten vorbehalten. Wir beschränken 
uns im Wesentlichen auf die Darstellung des rechtlichen Rahmens der 
direkten Demokratie auf Gemeindeebene. Die wesentliche Rechts- 
grundlage dafür sind neben der Verfassung und dem Volksrechtegesetz 
vor allem auch das Gemeindegesetz (GemG, LGBI. 1996.076) sowie 
gemeindespezifische Gemeindeordnungen.#5 
  
435 Zu den Gemeinden in Liechtenstein siehe Bielinski 1984; Nell 1987; aus rechtshis- 
torischer Perspektive Schiess 2015; zum Gemeindebürgerrecht auch Bussjäger 
2014b. Zur direkten Demokratie auf Gemeindeebene im regionalen Vergleich Mar- 
xer und Pállinger 2011. Zu den Schweizer Gemeinden Ladner 1991; Ladner und 
Bühlmann 2007; Horber-Papazian 2014. Zur direkten Demokratie auf lokaler 
Ebene in verschiedenen Staaten Europas auch Beitráge in Schiller (Hg.) 2011, zu 
Deutschland Beitráge in Schiller (Hg.) 1999. 
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