Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen 
menden zu den einzelnen Vorlagen auf dem gleichen Stimmzettel nach- 
einander abgefragt. Es wird also zunächst gefragt, ob man der Vorlage A 
zustimmen will, ob man der Vorlage B zustimmen will usw., allenfalls 
auch noch eine Frage zu einem Gegenvorschlag des Landtags. Man 
kann also sowohl der Vorlage A wie auch der Vorlage B etc. zugleich zu- 
stimmen. 
Art. 83 VRG (Fragestellung) 
[...] 
3) Wenn zwei oder mehrere Initiativvorschláge zum selben Gegenstand der Volks- 
  
abstimmung unterbreitet werden, so werden den Stimmberechtüigten auf demselben 
Stimmzettel folgende Fragen vorgelegt: «Wollt Ihr den Entwurf <...> annehmen?» 
und «Wollt Ihr den Entwurf <...> annehmen?» usw. Massgebend für die Reihenfolge 
der Vorschläge ist der Zeitpunkt, zu dem sie bei der Regierung eingereicht worden 
sind. Unterscheiden sich die Vorschläge nicht eindeutig, ist die Fragestellung so zu 
ergänzen, dass der Inhalt der Initiative klar ersichtlich ist. 
4) Wenn nebst zwei oder mehreren Initiativvorschlägen zum selben Gegenstand 
noch ein Gegenvorschlag des Landtages der Volksabstimmung unterbreitet wird, so 
werden den Stimmberechtigten auf demselben Stimmzettel folgende Fragen vorge- 
legt: «Wollt Ihr den Entwurf <...> annehmen?» und «Wollt Ihr den Entwurf <...» 
annehmen?» usw. und «Wollt Ihr den Gegenentwurf des Landtages annehmen?» 
5) Sofern zwei oder mehr Vorschläge (Abs. 2 bis 4) zur Abstimmung unterbreitet 
werden, wird den Stimmberechtigten auf demselben Stimmzettel ausserdem die 
Zusatzfrage gestellt: «Falls Ihr mehr als einem Vorschlag zustimmt, welchem dieser 
Vorschläge gebt Ihr den Vorzug?» 
[...] 
Dank dem doppelten oder mehrfachen Ja ist es möglich, dass mehrere 
Vorlagen eine mehrheitliche Zustimmung finden. Für diesen Fall ist eine 
Stichfrage vorgesehen, welcher Vorlage man den Vorzug gibt, falls man 
mehreren Vorlagen zustimmt. Diese Stichfrage gelangt erst in die Aus- 
zählung, wenn tatsächlich mehr als eine Vorlage mehrheitliche Zustim- 
mung findet. In einer zweiten Auszählung werden dann die Stimmen 
derjenigen Stimmzettel, auf denen die Stichfrage beantwortet wurde, nur 
noch derjenigen Vorlage angerechnet, die bei der Stichfrage den Vorzug 
bekam. Es gilt schliesslich jene Vorlage als angenommen, die nach der 
zweiten Auszählung die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt. 
Voraussetzung für die gleichzeitige Abstimmung nach dem Verfah- 
ren des doppelten Ja ist, dass die Vorlagen ungefähr gleichzeitig zustande 
kommen und dass sie den gleichen Sachverhalt betreffen (Initiativen 
«zum selben Sachverhalt» nach Art. 83 Abs. 4 VRG). Nach Bericht und 
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