Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen
gekommen und wurde im Zuge des weiteren Verfahrens ohnehin gegen-
standslos.
1930: Gesetzesinitiative (Gemeindebegehren) betreffend Strombezug
Am 11. Dezember 1930 reichten mehrere Balzner Bürger ein Initiativbegehren zur
Schaffung eines Gesetzes ein, welches den Bezug von ausländischem Licht- und
Kraftstrom nur dann zulassen sollte, wenn das Landeswerk Lawena die Bereitstel-
lung zu angemessenem Preis nicht mehr gewährleistet. Am 26. Dezember reichten
mehrere Bürger aus Triesenberg eine Initiative mit gleichem Wortlaut als Gemein-
debegehren ein. Die entsprechende Zustimmung der Gemeindeversammlung Trie-
senberg erfolgte am 28. Dezember 1930 mit 209 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 34
leeren und 3 ungültigen Stimmen. Ursache beider Begehren war, dass Eschen und
Mauren ihren Strom nicht vom Landeswerk Lawena, sondern vom Stadtwerk Feld-
kirch bezogen. Über die Initiative aus Balzers wurde in den Liechtensteiner Nach-
richten berichtet und die Regierung publizierte auch eine entsprechende Kundma-
chung. Es ist anzunehmen, dass die Initiative aus Triesenberg nicht diskutiert
wurde, weil sie denselben Wortlaut wie jene aus Balzers hatte. Der weitere Verlauf
bleibt jedoch unklar. Dem Charakter nach handelte es sich vermutlich um ein nicht
formuliertes Begehren. Das Erfordernis von drei Gemeinden war aber wohl nicht
erfüllt. Gegenstandslos wurden beide Initiativen deswegen, weil die Gemeinden
Eschen und Mauren sich ohnehin verpflichtet hatten, sich bei Annahme der Binnen-
kanalabstimmung dem Landeswerk Lawena anzuschliessen. Die Abstimmung am
14. Dezember 1930 endete mit einer Zustimmung.373
Das 1930 aufgrund eines Gemeindebegehrens rechtsgültig zustande
gekommene Referendum gegen den Bau des Binnenkanals wurde gegen-
standslos, da die Regierung nach dem eingereichten Referendum eine
Überarbeitung des Projekts vornahm, dieses dem Landtag nochmals zur
Beschlussfassung vorlegte und der Landtag das überarbeitete Projekt
am 14. Dezember 1930 dem Volk zur Abstimmung vorlegte. Bei einer
Stimmbeteiligung von 91,3 Prozent wurde das Projekt mit 70,5 Prozent
Ja-Stimmen angenommen.
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LI LA RE 1930/98. Diverse Zeitungsbeitráge in den Liechtensteiner Nachrichten
und im Liechtensteiner Volksblatt widmeten sich zwischen Mai 1930 und Januar
1931 der Frage des Strombezugs der Gemeinden Eschen und Mauren aus den Stadt-
werken Feldkirch, wahrend das liechtensteinische Lawenawerk überschüssigen
Strom vorzuweisen hatte. In den beiden Unterlànder Gemeinden wurde der Wech-
sel zum Lawenawerk davon abhängig gemacht, ob dem Bau des Binnenkanals und
somit einer effizienteren Rietentwásserung im Unterland zugestimmt wird.