Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen 
Abbildung 4: Unterschriftenbogen zum Referendum gegen den Erlass einer 
Gewerbeordnung 1948/1949 
  
  
Referendum (Samelbegehren) 
  
Die nachstehend eigenhändig unterschriebenen, stimmränigen Bürger der 
Gemeinde Maur en stellen im Sinne von Art, 64 der Verfassung und 
im Sinne des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in 
Landesangelegenheiten das Begehren; e8 ist der Beschluss des Landtagos 
vom z9.Dezember 1948 betreffend den Erlass einer neuen Gewerbeordnung 
der Volksabstimmung zu unterbreiten, 
Beginn der Unterschrirtensammlung: Ma ur en, den 9,April 1949 
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Bai den Unterschriften von 1-39 
    
  
handdt es sich ausschliesslich um 
wahlftihige Meurer-Burger und niederge= 
lassene Liechtenstaeiner, 
| Alle haben das 21, Lebenajahr iiber= 
  
schritten und Stehen in bürgerlichen 
  
Ehren und Rechten. 
  
Mauren am 29. Apri 
qeseindevorsi; 
    
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Quelle: LI LA RF 250/72/30. 
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