Verfahren und Regelungen bei Volksabstimmungen
Investitionsvolumen von xx CHF oder mit hohen jährlichen Ausgabenfolgen von
xx CHF einem obligatorischen Finanzreferendum unterworfen sein sollten.»?*é
In der folgenden Landtagsdebatte im Mai 2012 wurde dieser Punkt nur
kurz gestreift und fand keine weitere Unterstützung. Der Landtagsabge-
ordnete Gerold Büchel meinte: «Dann wird ausgeführt bezüglich obli-
gatorisches Finanzreferendum, dass bei gewissen Investitionen das auto-
matisch vors Volk muss. Das kann kostensparend sein, indem Investitio-
nen nicht zustande kommen. Nur, eine Wahl kostet auch etwas. Und ich
denke, mit unserer Móglichkeit, ein Referendum zu ergreifen, und wenn
man sich die Realität ansieht, haben wir hier genügend Kontrolle. Wenn
es nur eine kleine Gegnerschaft gibt, dann sind diese Unterschriften
zusammen, so schnell müssen wir gar nicht schauen. Da sehe ich eigent-
lich nicht so viel Potenzial.»37 Regierungschef Klaus Tschütscher erwi-
derte: «Beim obligatorischen Finanzreferendum wollten wir nicht meh-
rere Abstimmungen generieren, sondern ich glaube, dass sowas ein prä-
ventives Instrument wäre, weil man dann eher weniger geneigt ist, hohe
Investitionen, die vielleicht nur gewünscht sind, eben durch das Parla-
ment zu bringen, geschweige denn, die Regierung wird sich gar nicht
getrauen, solche vorzuschlagen. Ich glaube, das hätte auch für gute Zei-
ten eine entsprechend gute Wirkung.»5* Die Idee wurde jedoch nicht
weiter verfolgt.
356 Berichtund Antrag der Regierung vom 30. April 2012 betreffend das Massnahmen-
paket II zur Sanierung des Landeshaushalts (BuA Nr. 47/2012), S. 36f. Die Investi-
tions- und Ausgabenhóhe wurde mit «xx» angegeben und somit bewusst offenge-
halten.
357 Landtagsdebaue über BuA Nr. 47/2012 vom 23. Mai 2012, LTP S. 719.
358 Landtagsdebaue über BuA Nr. 47/2012 vom 23. Mai 2012, LTP S. 728.
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