Formulierte Initiative
kes für Strombezüger im Inland um 20 Prozent herabgesetzt werden sollte. Zudem
sollte der Nachtstrom billiger abgegeben werden. Der Staatsgerichtshof sah sich
nicht in der Lage, ein Gutachten über die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit der
Initiative zu erstellen, weil aus der Initiative nicht hervorgehe, ob der Landesvoran-
schlag für das Lawenakraftwerk für 1935 dadurch berührt werde. Nach der Stel-
lungnahme des Lawenawerkes und des Wirtschaftsrats beschloss der Landtag am
30. August 1935 einstimmig, die Initiative als gesetzes- und verfassungswidrig abzu-
lehnen, weil ihr der Bedeckungsvorschlag fehle. Es wurde eine Kommission betref-
fend Prüfung des Lawenawerk-Tarifes gebildet?!
1935: Initiative (Gemeindebegehren) betreffend Senkung des Hypothekarzinssatzes
Am 18. April 1935 meldeten Johann Kindle (Balzers), Leo Kindle, Franz Erne
(beide Triesen) und Hermann Eberle (Triesenberg) (gestrichen: David Burgmeier,
Balzers) eine formulierte «Kriseninitiative» als Gemeindeinitiative an. Der Zinsfuss
für alle an Inländer gewährten Hypothekardarlehen der Sparkasse für das Fürsten-
tum Liechtenstein sollte auf 334 Prozent herabgesetzt werden. Die Sparkasse be-
richtete, dass eine entsprechende Ánderung zu einem Verlust im folgenden Jahr füh-
ren würde. Die Regierung forderte beim Staatsgerichtshof ein Gutachten an. Dieser
lehnte die Initiative als verfassungs- und gesetzwidrig ab mit der Begründung, dass
in der Initiative ein entsprechender Bedeckungsvorschlag fehle (StGH-Gutachten
vom 1. Juli 1935). Der Landtag nahm den Entscheid des StGH in seiner Sitzung vom
30. August 1935 zur Kenntnis 22
Anders hingegen argumenuerte der StGH in seinem Entscheid zur Ab-
lehnung einer Initiative zum Klimaschutz im Jahr 2004.2? Gemiss die-
sem Entscheid ist ein Bedeckungsvorschlag nach Art. 64 Abs. 3 LV erst
mit der Einreichung der Unterschriften notwendig, noch nicht beim
Verfahrensstand der Anmeldung einer Initiative.
2004: Gesetzesinitiative (Sammelbegehren) der Gruppierung «stimme» für ein Kli-
maschutzgesetz
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Am 16. Juni 2004 übermittelte die Gruppierung «stimme» der Regierung einen Ent-
wurf eines Klimaschutzgesetzes als Initiativtext. Die Initiative wurde nach der Vor-
prüfung durch die Regierung vom Landtag für nichtig erklärt. Es folgte eine
Beschwerde beim StGH. Die Beschwerde wurde abgewiesen, allerdings nicht wegen
dem einen von mehreren Kritikpunkten im Regierungsbericht, dass ein Bede-
ckungsvorschlag fehle. Zum fehlenden Bedeckungsvorschlag hielt der StGH fest:
LILA RF 150/481; LTP 1935/056.
LILA RF 150/484; SgZg 1935/05; RF 153/40/1.
StGH 2004/70.
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