Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Formulierte Initiative 
einnahmen vorgesehen ist, wurde diese Bestimmung allerdings nicht in den Geset- 
zesentwurf aufgenommen. Die Vorlage wurde deutlich abgelehnt. 
Das Erfordernis eines Bedeckungsvorschlags wurde in der Vergangenheit 
jedoch nicht durchgehend eingefordert. Bei der Volksinitiative zur 
Abschaffung der Alkoholsteuer im Jahr 1968 wurde mit einem Steueraus- 
fall in der Gróssenordnung von rund 300 000 Franken gerechnet. Hier 
wáre also ein Bedeckungsvorschlag angebracht gewesen, um aufzuzeigen, 
wie dieser Steuerausfall zu kompensieren ist. In den Archivunterlagen 
und den Medienberichten zu dieser Initiative findet sich jedoch kein Hin- 
weis auf einen Bedeckungsvorschlag.?" Man kónnte damit argumentie- 
ren, dass mit der Abschaffung einer Steuer streng genommen keine neue 
«Belastung» erfolgt, da dies nicht die Ausgaben-, sondern die Einnah- 
menseite betrifft. Zweifellos stellt aber der Wegfall einer Einnahmequelle 
eine Belastung für den Staatshaushalt insgesamt dar und müsste daher 
ebenfalls mit einem Bedeckungsvorschlag versehen sein.* Die Abschaf- 
fung der Alkoholsteuer wurde in der Volksabstimmung abgelehnt. 
Eine weitere Initiative mit relevanten Kostenfolgen für den Staat war 
die Volksinitiative zur Herabsetzung der Steuersátze 1947, die in der 
Volksabstimmung eine Mehrheit fand. Die Steuersátze sollten auf das ur- 
sprüngliche Niveau reduziert werden, nachdem der Landtag 1946 eine 
Erhóhung beschlossen hatte. Im Motivenbericht hatte die Regierung vor 
der Landtagsdebatte 1946, an welcher die Erhöhung der Steuersätze be- 
schlossen worden war, mit der Notwendigkeit einer Erhóhung der Er- 
tráge aus der Vermógens- und Erwerbssteuer um mindestens 150 000 
Franken argumenuert.^? Der jährlich aufgrund der Initiative wegfal- 
lende Betrag lag also deutlich über dem Limit für einen Bedeckungsvor- 
schlag. In den Dokumenten finden sich wiederum keinerlei Hinweise 
auf einen Bedeckungsvorschlag.?*0 
  
237 Zu den prognostizierten Steuerausfällen siehe Berichte in «Der Liechtensteiner» vom 
4. Oktober 1968; Liechtensteiner Volksblatt vom 26. September 1968; Motivenbe- 
richt der Initianten vom 17. Mai 1968 (RF 301/003). Kein Hinweis auf Bedeckungs- 
vorschlag in Unterschriftenbogen gemäss RF 301/003, in der Anmeldung der Initia- 
tive bei der Regierung am 6. Mai 1968 (RF 301/003) oder in sonstigen Dokumenten. 
238 Auch Wille (2015, S. 420) hilt klar fest, dass unter Ausgaben im Sinne von «Belas- 
tung» auch eine Verringerung der Einnahmen zu verstehen ist. 
239 RF 236/72/36. 
240 Siehe insbesondere den Unterschriftenbogen (RF 236/72/36). 
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