Die direktdemokratischen Instrumente in der Gegenwart
den Jahren sind sie ins ordentliche Budget des Staatshaushalts aufzunehmen.»2 Der
Hinweis auf den Bedeckungsvorschlag war nicht Teil des Gesetzestextes.
1970: Gesetzesinitiative (Sammelbegehren) betreffend Finanzausgleich
VU-Ortsgruppen lancierten eine Volksinitiative für einen stärkeren Finanzausgleich
zwischen den Gemeinden und eine finanzielle Besserstellung der Gemeinden zulas-
ten des Staates. In der Botschaft der Regierung im Auftrag des Landtags? zur
Volksabstimmung errechnete die Regierung einen Mehraufwand von rund 4 Millio-
nen Franken pro Jahr zugunsten der Gemeinden. Die Abstimmungsvorlage der Ini-
tianten hielt im Ergänzungsartikel 128bis ihrer Initiative in Abs. 4 fest: «Die für den
Finanzausgleich gemäss Absatz 1 benötigten Mittel werden zu einem Drittel dem
Ergebnis aus der Warenumsatzsteuer und zu zwei Dritteln dem Ergebnis aus der
Gesellschaftssteuer entnommen.»?* In diesem Fall wurde der Bedeckungsvorschlag
in den Gesetzestext integriert. Die Initiative wurde deutlich angenommen, ein
Gegenvorschlag des Landtags klar abgelehnt.
1999: Gesetzesinitiative (Sammelbegehren) betreffend Krankenversicherung
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Die FBP lancierte 1998 eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über die
Krankenversicherung. Die Initiative war als soziale Massnahme zur Reduktion der
Krankenkassenprämien gedacht, indem der Staat höhere Beiträge an die Kranken-
pflegekosten der Kassen zahlen, andererseits Beiträge an die obligatorische Kran-
kenkassenkosten der Versicherten leisten sollte, wobei speziell Jüngere, wenig Ver-
dienende und Nichterwerbstätige (Hausfrauen, Rentner) profitieren sollten. Die VU
— damals in einer Alleinregierung — bekämpfte die Initiative, weil sie mehr Ausgaben
verursache, als die Initianten angegeben hätten, die anstehende Gesundheitsreform
behindere und zudem ein beträchtlicher Teil der staatlichen Zuwendungen ins Aus-
land gehen würde (insbesondere an Grenzgänger aus Österreich). Die Initianten
rechneten mit einem Mehraufwand von jährlich 17 Millionen Franken, die Regie-
rung bzw. der VU-dominierte Landtag rechneten in der gleichen Informationsbro-
schüre der Regierung zur Volksabstimmung mit einem Mehraufwand von 19 bis
34 Millionen Franken. Im Sinne eines Bedeckungsvorschlags wiesen die Initianten in
der Begleitkommunikation zur Initiative, unter anderem in der Abstimmungsbro-
schüre (Information der Regierung), darauf hin, dass die Finanzierung durch die
Mehrwertsteuererhöhung von 6,5 auf 7,5 Prozent — notgedrungen im Gleichschritt
mit der Schweiz — abgedeckt sei. Dies würde Mehreinnahmen von rund 20 Millionen
Franken generieren, die mit der Subventionierung der Krankenkassenprámien an die
Bevólkerung rückverteilt werden kónnten. Da keine Zweckbestimmung von Steuer-
RF 294/072/033 (Bericht der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag über das
formulierte Initiativbegehren betreffend Abänderung des Gesetzes über die Famili-
enzulagen vom 6. Juni 1957).
RF 304/72/18 III.
Abstimmungsvorlage zur Volksabstimmung, RF 304/72/18 III.