Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Die direktdemokratischen Instrumente in der Gegenwart 
den Jahren sind sie ins ordentliche Budget des Staatshaushalts aufzunehmen.»2 Der 
Hinweis auf den Bedeckungsvorschlag war nicht Teil des Gesetzestextes. 
1970: Gesetzesinitiative (Sammelbegehren) betreffend Finanzausgleich 
  
VU-Ortsgruppen lancierten eine Volksinitiative für einen stärkeren Finanzausgleich 
zwischen den Gemeinden und eine finanzielle Besserstellung der Gemeinden zulas- 
ten des Staates. In der Botschaft der Regierung im Auftrag des Landtags? zur 
Volksabstimmung errechnete die Regierung einen Mehraufwand von rund 4 Millio- 
nen Franken pro Jahr zugunsten der Gemeinden. Die Abstimmungsvorlage der Ini- 
tianten hielt im Ergänzungsartikel 128bis ihrer Initiative in Abs. 4 fest: «Die für den 
Finanzausgleich gemäss Absatz 1 benötigten Mittel werden zu einem Drittel dem 
Ergebnis aus der Warenumsatzsteuer und zu zwei Dritteln dem Ergebnis aus der 
Gesellschaftssteuer entnommen.»?* In diesem Fall wurde der Bedeckungsvorschlag 
in den Gesetzestext integriert. Die Initiative wurde deutlich angenommen, ein 
Gegenvorschlag des Landtags klar abgelehnt. 
1999: Gesetzesinitiative (Sammelbegehren) betreffend Krankenversicherung 
  
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Die FBP lancierte 1998 eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über die 
Krankenversicherung. Die Initiative war als soziale Massnahme zur Reduktion der 
Krankenkassenprämien gedacht, indem der Staat höhere Beiträge an die Kranken- 
pflegekosten der Kassen zahlen, andererseits Beiträge an die obligatorische Kran- 
kenkassenkosten der Versicherten leisten sollte, wobei speziell Jüngere, wenig Ver- 
dienende und Nichterwerbstätige (Hausfrauen, Rentner) profitieren sollten. Die VU 
— damals in einer Alleinregierung — bekämpfte die Initiative, weil sie mehr Ausgaben 
verursache, als die Initianten angegeben hätten, die anstehende Gesundheitsreform 
behindere und zudem ein beträchtlicher Teil der staatlichen Zuwendungen ins Aus- 
land gehen würde (insbesondere an Grenzgänger aus Österreich). Die Initianten 
rechneten mit einem Mehraufwand von jährlich 17 Millionen Franken, die Regie- 
rung bzw. der VU-dominierte Landtag rechneten in der gleichen Informationsbro- 
schüre der Regierung zur Volksabstimmung mit einem Mehraufwand von 19 bis 
34 Millionen Franken. Im Sinne eines Bedeckungsvorschlags wiesen die Initianten in 
der Begleitkommunikation zur Initiative, unter anderem in der Abstimmungsbro- 
schüre (Information der Regierung), darauf hin, dass die Finanzierung durch die 
Mehrwertsteuererhöhung von 6,5 auf 7,5 Prozent — notgedrungen im Gleichschritt 
mit der Schweiz — abgedeckt sei. Dies würde Mehreinnahmen von rund 20 Millionen 
Franken generieren, die mit der Subventionierung der Krankenkassenprámien an die 
Bevólkerung rückverteilt werden kónnten. Da keine Zweckbestimmung von Steuer- 
RF 294/072/033 (Bericht der Fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag über das 
formulierte Initiativbegehren betreffend Abänderung des Gesetzes über die Famili- 
enzulagen vom 6. Juni 1957). 
RF 304/72/18 III. 
Abstimmungsvorlage zur Volksabstimmung, RF 304/72/18 III.
	        

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