Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Einführung, Ausbau und Änderung direktdemokratischer Instrumente 
Der Entscheid über den Beitritt zur Uno im Jahr 1990 erfolgte somit im 
Landtag und ohne Volksabstimmung. Wenige Jahre später wurde eine 
neue Volksinitiative zur Einführung des Staatsvertragsreferendums ge- 
startet. Diesmal bildeten die Verhandlungen über den Beitritt zum Ab- 
kommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) den Hinter- 
grund. Initiantin war diesmal die Gewerbe- und Wirtschaftskammer, die 
einem EWR-Beitritt wegen befürchteter negativer Folgen für die Gewer- 
betreibenden in Liechtenstein skeptisch oder ablehnend gegenüberstand. 
Die am 17. September eingereichte und am 13./15. März 1992 dem Volk 
vorgelegte Initiativvorlage war sogar breiter gefasst als die vormalige 
Initiative der Freien Liste, da künftig uneingeschränkt alle Landtagsbe- 
schlüsse, die die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zum Gegenstand 
haben, dem fakultativen Referendum unterstehen sollten. Die Initiative 
wurde in allen Gemeinden mit insgesamt 6281 Ja zu 2513 Nein angenom- 
men. Damit war das fakultative Referendum zu Staatsverträgen einge- 
führt, gleichzeitig kann der Landtag seitdem auch von sich aus wichtige 
aussenpolitische Vorlagen dem Volk zur Abstimmung unterbreiten. Dies 
war denn auch bei der ersten EWR-Abstimmung im Jahr 1992 wie auch 
bei der zweiten im Jahr 1995 der Fall. Beide Volksabstimmungen erfolg- 
ten ohne vorgängige Unterschriftensammlung, da der Landtag selbst über 
seinen Zustimmungsbeschluss eine Volksabstimmung anordnete. 
2.2.3 Die Verfassungsänderungen von 2003 
Einen Markstein in der Verfassungsgeschichte Liechtensteins stellt die 
Volksabstimmung vom 14./16. März 2003 dar, in welcher mit einer Zu- 
stimmung von knapp zwei Dritteln des Stimmvolkes ein ganzes Bündel 
an Verfassungsänderungen eingeführt wurde. Es geht an dieser Stelle 
nicht darum, die gesamte Geschichte und Vorgeschichte sowie den ver- 
fassungsrechtlichen Gehalt aller Verfassungsänderungen dieser Abstim- 
mung aufzuzeigen. Diesbezüglich kann auf die entsprechende Literatur 
sowie eine Vielzahl an Dokumenten verwiesen werden, welche sich im 
Verlauf der rund zehnjährigen Auseinandersetzung über die Verfas- 
sungsrevision angesammelt haben.!77 
  
177 Ausführliche Dokumentation der Ereignisse, Debatten, Stellungnahmen etc. bei 
Merki 2015. Analyse der Volksabstimmung sowie der öffentlichen Kommunikation 
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