stiessen wir im Morgengrauen auf den Abgestürzten, der aber ca. eine
Stunde nach der Bergung unten bei der Valünastrasse verschied. Ich ver-
gass nicht mehr, wie der schwergeprüfte Vater unten beim Auto war-
tete, als wir seinen Sohn auf einer Bahre zum Krankenauto brachten.
Der Bergtod dieses hoffnungsvollen jungen Menschen hat uns schwer
getroffen und gab den endgültigen Ausschlag, eine Bergrettung zu grün-
den.
Die Bergrettung sollte selbstverständlich eine Untergruppe des LAV
sein. So waren es verständlicherweise fast ausschliesslich Bergfreunde,
die sich alle durch die Restauration der Pfälzerhütte kennengelernt hat-
ten. Die Gründung der Bergrettung war eine unbürokratische Angele-
genheit, aber auch die Verbindungen und Kontakte zu Behörden und Re-
gierung waren einfach und unkompliziert. Im Rückblick kommt mir vor,
als hätte sich alles im Kreise der «Pfälzerhütte-Familien» abgespielt.
Alle Interessenten kamen zusammen und stellten einen einfachen
Text zusammen, den ich anschliessend im Originaltext anführe, setzten
Aufgaben und Organisation fest, bestimmten den Leiter und diskutier-
ten die Ausrüstung.
Die Rettungsmannschaft hat die Aufgabe, in Not geratenen Berg-
steigern und Touristen nach Möglichkeit zu helfen.
Der Beitritt ist freiwillig und wenn möglich Mitglied des LAV.
Es sollen nur Mitglieder ledigen Standes aufgenommen werden.
Die Rettungen sind grundsätzlich ehrenamtlich, aber bei grösserem
Lohnausfall hat jedes an der Rettung beteiligte Mitglied Anspruch
auf Fr. 30.— Entschädigung pro Tag.
Zuständig für die Mannschaft ist der durch die Mitglieder gewählte
Obmann, der dann für die Tätigkeit der Mannschaft gegenüber dem
Vorstand des LAV verantwortlich ist.
Meldestelle und Materialdepot ist das fürstl. Sicherheitskorps, Vaduz.
Der normale Mitgliederbestand soll etwa 10 bis 15 Mann sein.
Zwei Rettungsübungen pro Jahr sind Pflicht für jedes Mitglied.
Die Rettungsmannschaft untersteht dem Schutz des hl. Bernhard.
Da die Bergrettung als Untergruppe des Alpenvereins gegründet
wurde, war der Vorstand des LAV über Umfang und Art des anzu-
schaffenden Rettungsmaterials gegenüber der finanzierenden Regierung
verantwortlich. Doch gab es bei der Anschaffung des Rettungsmaterials
auch schon damals «Generationenprobleme», Im Rückblick gesehen,
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