Akayamtenrohtt
im 7. Schmidt
Z3auplan von Dombaumeister Friedrich von Schmidt
Ergebnis des Gesprächs ist der Entscheid des Fürsten vom 19. Mai 1868: „Es ist mein
Wunsch, dass der Bau der neuen Pfarrkirche zu Vaduz nach der mir vorgelegten, vom
Oberbaurate Schmidt entworfenen Planskizze ... ausgeführt werde. Um dieses zu ermögli-
chen, finde ich mich in Gnade bewogen, den der Gemeinde Vaduz derzeit zur Verfügung ste-
henden Kirchenbaufond (damals knapp 8’000 Gulden) bis zu jener Summe zu ergänzen,
welche die Ausführung des solchergestalt projektierten Kirchenbaues mit Inbegriff der innern
Einrichtung erfordern sollte.“
Die Gemeinde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch diesen Entscheid die im
Statut von 1842 festgelegte Baupflicht der Gemeinde nicht geändert wird. Auch die erforder-
lichen Fuhr- und Handfronen müssten unentgeltlich geleistet werden. Die Instandhaltung der
Pfarrkirche obliege ausschließlich der Pfarrgemeinde Vaduz.
An einer am 26. Mai 1868 im Schulhaus abgehaltenen Gemeindeversammlung wird der
Entscheid des Fürsten „mit dem größten Dank einstimmig angenommen“.