DIE GEDÄCHTNISSTIFTUNG
PETER KAISER (1793—1864)
Herausgeber dieser Publikation ist
die 1985 errichtete Gedächtnisstif-
tung Peter Kaiser mit Sitz in Vaduz,
eine Stiftung mit eigener Rechts-
persönlichkeit nach den Vorschrif-
ten des Liechtensteinischen Perso-
nen- und Gesellschaftsrechtes (Art.
552 ff).
Der Zweckartikel lautet wie folgt:
Die Stiftung ist bestrebt, durch ihre
Aktivitäten beizutragen zur Meh-
rung des Ansehens Liechtensteins
in der Welt, insbesondere durch:
die Förderung von Kunst, Kultur
und Wissenschaft » die Förderung
von Einrichtungen und Bestrebun-
gen, die sich humanitären, sozialen
und karitativen Anliegen widmen -
die Förderung staatsbürgerlicher
Bildung + die Förderung der inter-
nationalen Zusammenarbeit, vorab
in Bereichen, deren Förderung die
Stiftung bezweckt - die Vergabung
von Preisen.
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Stifter und Stiftungsratspräsident
auf Lebenszeit ist Fürstlicher Kom-
merzienrat Prof. Dr. Dr. Herbert Bat
liner, Rechtsanwalt in Vaduz.