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Rückstellungen - Bewertungsprinzipien
;) Prinzip der Bewertungsstetigkeit
Das Prinzip der im deutschen Recht unter $ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB
ausformulierten «Bewertungsstetigkeit» besagt eigentlich nichts
anderes, als dass die Bewertung der zu erwartenden Aufwendungen
immer unter Zugrundelegung der gleichen Massstäbe vorgenom-
men werden sollte. Mit diesem Prinzip wird das Ziel verfolgt, durch
die Anwendung von sich entsprechenden und parallelen Bewer-
tungsverfahren die Vergleichbarkeit gleicher Ansätze in verschiede-
nen Geschäftsjahren zu erreichen. Willkürliche Änderungen der ein-
mal festgelegten Bewertungsregeln sind unzulässig.
ij) Prinzip der Unternehmensfortführung
Im deutschen Recht wird im weiteren unter $ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
das Prinzip der «Unternehmensfortführung» angeführt. Nach die-
sem Prinzip ist der Wertansatz eines positiven oder negativen
Wirtschaftsgutes immer im Rahmen der Unternehmensfortführung
mit unveränderten Unternehmenszielen zu suchen, sofern dem nicht
‘atsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Die
Berücksichtigung von Liquidationswerten kann dabei vollständig
ıunterbleiben.