Seite 82 Rückstellungen - Eventualverpflichtungen
e nicht liberierter Kapitalbetrag bei Beteiligungen
e uneigentliche Garantien
e Schuldbriefe im Eigenbesitz
e vereinbarte Konventionalstrafen und Reugelder
e Leasingvertráge beim Leasingnehmer
e Treuhandgeschäfte” etc.
b) Mit welchem Betrag sind Eventualverpflichtungen aufzuführen?
Über die Eventualverpflichtungen sind angemessene Aufzeichnun-
gen zu führen; ausserdem sind sie durch entsprechende Unterlagen
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zu dokumentieren"”.
Generell ist der Maximalbetrag der eingegangenen Verpflichtung
bzw. die volle Haftungssumme einzusetzen. Um die Transparenz zu
erhôhen, sollte als ergänzende Information auch der zum Bilanz-
stichtag beanspruchte Betrag aufgeführt werden. Ist der Schuldner
aufgrund einer festen Rückzahlungsvereinbarung nicht in der Lage,
die sichergestellte Schuld ohne Einverständnis des Garanten wieder
zu erhöhen, so ist es zulässig, lediglich den zum Bilanzstichtag
beanspruchten Betrag aufzuführen.
Bei Garantieübernahmen auf Obligationenanleihen ist darauf zu
achten, dass sich der aufzuführende Betrag hóchstens aus dem
Anleihensbetrag zuzüglich der verfallenen Zinsen, nicht aber den
künftig fállig werdenden Zinsen zusammensetzt, da ja eine Anleihe
im Verzugsfalle i.d.R. sofort fállig wird.
99 Nach herrschender Lehre besteht dafür handelsrechtlich weder eine Ausweispflicht
utner dem Strich noch eine solche als Durchlaufposten.
100 Revisionshandbuch der Schweiz, 1979, Teil 2.2., Seite 131