Rückstellungen - Eventualverpflichtungen
Seite 8]
2.2.6. Berücksichtigung von Eventualverpflichtungen
{n Art. 1059 PGR wird im Zusammenhang mit Eventualverpflichtun-
gen von stummen Verpflichtungen gesprochen.
a) Aufzählung
Die nachfolgend aufgeführten Tatbestände sind als stumme
Verpflichtungen im Sinne von Art. 1059 PGR unter dem Strich oder
aber in einer Beilage zur Bilanz aufzuführen”
b
Bürgschaften
Pfandbestellungen zu Gunsten Dritter”
Garantieverpflichtungen zu Gunsten eines Dritten” etc
Dem Vorsichtsprinzip” sowie dem Grundsatz der Bilanzklarheit
sowie Bilanzwahrheit folgend, ist es im Einzelfall jedoch sicherlich
zweckmässig, die nachstehenden Vorgänge*® als zusätzliche Infor-
mation, jedoch nicht vermischt mit den stummen Verpflichtungen.
aufzuführen:
4
I
Pfandbestellungen und Kautionen für eigene Kredite oder Verträge
Gewährleistungsgarantien für eigene Produkte und Leistungen
schwebende Geschäfte
ausstehender Rechnungsbetrag für bestellte, jedoch noch nicht
gelieferte Anlagen
934 nicht abschliessende Aufzählung, entnommen dem Revisionshandbuch der Schweiz,
Auflage 1979, Teil 2.2., Seite 131
95 z.B. Grundpfand, Faustpfand sowie Verpfändung von Wertschriften
96 Dividendengarantie der Muttergesellschaft gegenüber Drittaktionären einer Tochter-
gesellschaft, Regressverbindlichkeiten aus Wechselindossamenten, Verpflichtungen
aus Patronatserklärungen etc.
97 siehe hiezu auch H.W. Gassner, Rechnungslegung in Liechtenstein, 1989, Seite 104ff
98 entnommen dem Revisionshandbuch der Schweiz, 1979, Teil 2.2., Seite 130ff