Seite 56
Rückstellungen - Buchmässigkeit / Gründe
Hier ist die Besteuerung entweder dann vorzunehmen, wenn der
Grund, der die Ausnahme von der Besteuerung rechtfertigte, dahinfällt oder
dann, wenn der Steuerpflichtige die Rückstellung von sich aus auflöst®. Im all-
gemeinen ist mit der Besteuerung von Rückstellungen, deren Berechtigung
unsicher geworden ist, zuzuwarten, bis der Steuerpflichtige sie auflöst und
damit zu Erkennen gibt, dass sie als definitiv erworbener Gewinn zu betrachten
sind®.
2.2.3. Nachweis der Buchmässigkeit
Artikel 1 der Verordnung über die steuerfreien Rückstellungen
bestimmt, dass selbständig Erwerbstätige und der Kapital und Ertragssteuer
anterliegende Betriebe, die eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen, zur
Bildung von steuerfreien Rückstellungen berechtigt sind. Dabei müssen die
Rückstellungen auch verbucht und in der Buchhaltung offen ausgewiesen wer-
den und zwar unter genauer Bezeichnung des Rückstellungszweckes.
Unter dem Begriff «Buchmässigkeit» ist also zu verstehen, dass die
Rückstellungen richtig bezeichnet” und im Rahmen einer ordnungsgemässen
Buchhaltung offen ausgewiesen werden-müssen. Steuerpflichtige, die keine
Buchhaltung führen, sind somit nicht berechtigt, Rückstellungen irgendwelcher
Art zu bilden.
60 Archiv des Schweizerischen Abgaberechts, 17. Band, Seite 98
61 Archiv des Schweizerischen Abgaberechts, 23. Band, Seite 172
52 siehe hiezu auch Kapitel 2.2.14... Seite 98ff