Rückstellungen - Definition gemäss Handels- und Privatrecht Seite 51
Ziel der dynamischen Bilanztheorie ist der periodengerechte
Erfolgsausweis?. Die Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die
noch nicht zu einem Vermógensabgang geführt haben und bei denen unklar ist,
ob und in welcher Hóhe sie zu einem Vermógensabgang führen werden.
Rückstellungen stellen eine Art Abgrenzungsposten dar und haben die Aufgabe,
Aufwendungen derjenigen Periode zuzuweisen, in der sie verursacht wurden.
Welche Arten von Rückstellungen gebildet werden kónnen, wird in einem spá-
teren Kapitel beschrieben.
2.1.3. Im Handelsrecht/Privatrecht
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, welches seit 1812 bzw.
1846 im Fürstentum Liechtenstein anwendbar ist, fehlt eine Definition des
Rückstellungsbegriffes. Die liechtensteinischen Rechnungslegungsvorschriften
sind, abgesehen von einigen Spezialbestimmungen, im derzeitig gültigen
Gesetz über das Personen und Gesellschaftsrecht (PGR) enthalten und zwar in
der fünften Abteilung unter dem Titel «das kaufmànnische Verrechnungswesen»
(Art. 1045 - 1066). Auch diese Rechnungslegungsvorschriften enthalten keine
Legaldefinition zum Begriff der Rückstellungen. Artikel 1051 Absatz 1 PGR?
verlangt unter anderem, dass die Jahresbilanz vollstándig und wahr aufzustellen
sei.
50 F. Cagianut/E. Hóhn, Unternehmenssteuerrecht, 2. Auflage 1989, S. 436
51 «Die Jahresbilanz ist nach anerkannten kaufmännischen Regeln so vollständig und
klar, wahr und übersichtlich aufzustellen, dass sie einen möglichst sicheren Einblick
in die wirtschaftliche Lage des oder der Bilanzpflichtigen gewährt.» .....