Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Rückstellungen - Begriffsdefinition 
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RÜCKSTELLUNGEN 
2.1. 
Begsgritfsdefinition 
2.1.1 Im Allgemeinen 
Das Fremdkapital als Bestandteil der Passiven einer Bilanz lässt sich in 
sroben Zügen wie folgt unterteilen: 
PASSIVEN 
Fremdkapital 
Eigenkapital 
Verbindlichkeiten Rückstellungen Grundkapital Reserven 
Verbindlichkeiten sind feststehende Verpflichtungen gegenüber 
Dritten, welche in der Zukunft einmal zu einer Geldausgabe führen werden. In 
Ergänzung dazu werden für alljene künftigen Geldausgaben, welche zum 
Zeitpunkt der Bilanzierung entweder der Höhe oder auch dem Grund nach unsi- 
cher sind, Rückstellungen gebildet. Rückstellungen sind also unsichere 
Belastungen der Zukunft, welche jedoch wirtschaftlich gesehen den Erfolg des 
laufenden Jahres betreffen.
	        

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