Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Abschreibungen - Verfahren 
Seıte 4] 
D) Nutzungsdauer 
Als weitere Information sollte bekannt sein, welchen Zeitraum die vor- 
aussichtliche Nutzungsdauer einnehmen wird. Dabei muss unterschieden wer- 
den zwischen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, bei welcher die Entwertung 
des Anlagegutes infolge technischen Fortschritts erfolgt, und der betriebsabhän- 
gigen Nutzungsdauer, bei welcher die Entwertung vom betrieblichen Einsatz 
abhänig ist. 
c) Restwert 
Dieser entspricht in der Praxis dem Schrott-, Liquidations- oder 
Alteisenwert des betreffenden Anlagegutes. Bei der normalen Buchhaltung wird 
das Anlagegut ja über längere Zeit bis auf CHF 1.00 (=Pro-memoria-Wert) 
abgeschrieben. In der Betriebsbuchhaltung dagegen entspricht der Restwert 
demjenigen Wert, der bei einem Verkauf nach Ende der Nutzungsdauer für das 
Anlagegut noch gelöst werden kann. Die Differenz zwischen dem 
Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswert und dem Restwert stellt den 
eigentlichen Abschreibungsbetrag der gesamten Nutzungsdauer dar. 
1.3.4. Die wichtigsten Abschreibungsverfahren 
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der linearen? Abschreibung 
nach Zeit sowie der Abschreibung nach Leistung. In der Betriebsabrechnung 
eher seltener anzutreffen ist die progressive® Abschreibung nach Zeit sowie das 
geometrisch degressive” und das arithmetisch degressive* Abschreibungsver- 
fahren. Auf diese Methoden wird hier nicht näher eingegangen. 
31 betragsmässig gleichbleibende Abschreibung 
32 je länger abgeschrieben wird, desto grösser wird der Abschreibungsbetrag 
33 bei diesem Verfahren geht man vom Restwert Null aus; dies bedeutet also, dass mit 
gleichbleibendem Prozentsatz vom jeweiligen Restwert abgeschrieben wird 
bei dieser Methode verringern sich die einzelnen Abschreibungsbeträge von Jahr zu 
Jahr um den gleichen Betrag 
34
	        

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