Abschreibungen - Verfahren
Seıte 4]
D) Nutzungsdauer
Als weitere Information sollte bekannt sein, welchen Zeitraum die vor-
aussichtliche Nutzungsdauer einnehmen wird. Dabei muss unterschieden wer-
den zwischen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, bei welcher die Entwertung
des Anlagegutes infolge technischen Fortschritts erfolgt, und der betriebsabhän-
gigen Nutzungsdauer, bei welcher die Entwertung vom betrieblichen Einsatz
abhänig ist.
c) Restwert
Dieser entspricht in der Praxis dem Schrott-, Liquidations- oder
Alteisenwert des betreffenden Anlagegutes. Bei der normalen Buchhaltung wird
das Anlagegut ja über längere Zeit bis auf CHF 1.00 (=Pro-memoria-Wert)
abgeschrieben. In der Betriebsbuchhaltung dagegen entspricht der Restwert
demjenigen Wert, der bei einem Verkauf nach Ende der Nutzungsdauer für das
Anlagegut noch gelöst werden kann. Die Differenz zwischen dem
Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswert und dem Restwert stellt den
eigentlichen Abschreibungsbetrag der gesamten Nutzungsdauer dar.
1.3.4. Die wichtigsten Abschreibungsverfahren
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der linearen? Abschreibung
nach Zeit sowie der Abschreibung nach Leistung. In der Betriebsabrechnung
eher seltener anzutreffen ist die progressive® Abschreibung nach Zeit sowie das
geometrisch degressive” und das arithmetisch degressive* Abschreibungsver-
fahren. Auf diese Methoden wird hier nicht näher eingegangen.
31 betragsmässig gleichbleibende Abschreibung
32 je länger abgeschrieben wird, desto grösser wird der Abschreibungsbetrag
33 bei diesem Verfahren geht man vom Restwert Null aus; dies bedeutet also, dass mit
gleichbleibendem Prozentsatz vom jeweiligen Restwert abgeschrieben wird
bei dieser Methode verringern sich die einzelnen Abschreibungsbeträge von Jahr zu
Jahr um den gleichen Betrag
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