Abschreibungen - Fälle von Wiedereinbringung
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Beispiel für die Wiedereinbringung durch Veräusserung:
Eine Firma erwarb Anfang 1986 ein Betriebsfahrzeug zum Preis von
CHF 20’000.00. In den Jahren 1986 bis 1990 wurden jeweils 35% vom jeweili-
gen Buchwert abgeschrieben. Per Ende 1990 weist das Konto Fahrzeuge in der
Buchhaltung noch einen Wert von CHF 2’320.00 aus.
Am 27. Dezember 1990 wird nun dieses Fahrzeug für CHF 5’000.00 verkauft.
Dieser Erlös wird mit der Buchung Bank an Fahrzeuge in der Buchhaltung
erfasst, wodurch auf dem Konto Fahrzeuge ein negativer Saldo in Höhe von
CHF 2’680.00 entsteht.
Dieser Saldo stellt den Gewinn aus diesem Verkauf dar und konnte nur deshalb
erzielt werden, weil das Fahrzeug bereits schon bis auf CHF 2’320.00 abge-
schrieben war, Aus steuerrechtlicher Sicht wird dieser Gewinn als wiedereinge-
brachte Abschreibungen taxiert, was zu einer erwerbs- oder ertragsmässigen
Besteuerung führt. Wenn dieses Fahrzeug jedoch nur für CHF 2’500.00 hätte
verkauft werden können, dann wäre im Jahre 1990 nebst der bereits vorgenom-
menen Abschreibung von 35% (= CHF 1’250.00 ) eine zusätzliche Abschrei-
bung des durch diesen Verkauf erzielten Verlustes von CHF 180.00 notwendig
geworden.
Beispiel für die Wiedereinbringung durch Aufwertung:
Eine Aktiengesellschaft weist per Ende 1990 in ihren Büchern nebst dem
Aktienkapital von CHF 500’000.00 einen Reinverlust von CHF 800’000.00 aus.
Die Gesellschaft ist somit mit CHF 300’000.00 überschuldet und versucht nun,
mit entsprechenden Sanierungsmassnahmen einen Konkurs zu verhindern.
Im Anlagevermögen der Gesellschaft befindet sich unter anderem eine
Beteiligung, welche wegen schlechten Geschäftsganges in der Zeit von 1983 bis
Ende 1990 von CHF 1’500’000.00 auf CHF 1’200’000.00 abgeschrieben
wurde. Ein im Rahmen der Sanierung per Ende 1990 erstelltes Gutachten zeigt
nun auf, dass der tatsächliche Wert dieser Beteiligung CHF 1’500’000.00
beträgt.