Abschreibungen - steuerrechtliche Möglichkeiten
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Nachfolgend sind die wichtigsten Ursachen aufgelistet, welche eine Abschrei-
bung notwendig machen:
Wertverzehr durch Gebrauch, z.B. gebrauchsbedingte Abnutzung
einer Maschine;
natürlicher Wertverzehr, z.B. Durchrosten eines nicht benutzten
Fahrzeugs;
Wertverminderung infolge Abbau z.B. bei einer Kiesgrube;
wirtschaftlich bedingte Wertverminderung, z.B. technischer Fort-
schritt, Rationalisierung usw.;
durch Zeitablauf bedingter Wertverzehr, z.B. bei befristeten Patent-
rechten usw.:
1.2. Steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten
Grundlage für die vom Gesetzgeber zulässigen Abschreibungen bildet
die von der Regierung am 4. April 1968 erlassene Verordnung über die steuerli-
chen Abschreibungen (LGBl. 1968/12) mit Abänderung vom 30.10.1979
(LGBl. 1979/58). >>> siehe auch Anhang B
1.2.1. Nachweis der Geschäftsmässigkeit
Artikel 1, Absatz 1 dieser Verordnung bestimmt, dass lediglich diejeni-
gen Abschreibungen als geschäftsmässig begründet erachtet werden, die auf
Vermögensgegenstände vorgenommen werden, welche dem Steuerpflichtigen
zur Ausübung der Geschäftstätigkeit dienen. Die Vermögensgüter müssen also
ursächlich mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängen oder nach Art und
Beschaffenheit in engerer Beziehung zu der entsprechenden Tätigkeit stehen.