Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

Abschreibungen - steuerrechtliche Möglichkeiten 
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Nachfolgend sind die wichtigsten Ursachen aufgelistet, welche eine Abschrei- 
bung notwendig machen: 
Wertverzehr durch Gebrauch, z.B. gebrauchsbedingte Abnutzung 
einer Maschine; 
natürlicher Wertverzehr, z.B. Durchrosten eines nicht benutzten 
Fahrzeugs; 
Wertverminderung infolge Abbau z.B. bei einer Kiesgrube; 
wirtschaftlich bedingte Wertverminderung, z.B. technischer Fort- 
schritt, Rationalisierung usw.; 
durch Zeitablauf bedingter Wertverzehr, z.B. bei befristeten Patent- 
rechten usw.: 
1.2. Steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten 
Grundlage für die vom Gesetzgeber zulässigen Abschreibungen bildet 
die von der Regierung am 4. April 1968 erlassene Verordnung über die steuerli- 
chen Abschreibungen (LGBl. 1968/12) mit Abänderung vom 30.10.1979 
(LGBl. 1979/58). >>> siehe auch Anhang B 
1.2.1. Nachweis der Geschäftsmässigkeit 
Artikel 1, Absatz 1 dieser Verordnung bestimmt, dass lediglich diejeni- 
gen Abschreibungen als geschäftsmässig begründet erachtet werden, die auf 
Vermögensgegenstände vorgenommen werden, welche dem Steuerpflichtigen 
zur Ausübung der Geschäftstätigkeit dienen. Die Vermögensgüter müssen also 
ursächlich mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängen oder nach Art und 
Beschaffenheit in engerer Beziehung zu der entsprechenden Tätigkeit stehen.
	        

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