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Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Das ureigenste Ziel des ökonomischen Handelns (= mit einem gegebe-
nen Aufwand den grösstmöglichen Ertrag bzw. einen bestimmten Ertrag mit
dem kleinsten Aufwand zu erzielen.) ist die Wirtschaftlichkeit. Unter
Wirtschaftlichkeit versteht man das angemessene Verhältnis zwischen Aufwand
und Nutzen.
Die laufende Buchführung ist ebenso wie der Jahresabschluss Teil des
[nformationssystems einer Unternehmung. Die Erfassung und Verarbeitung der
Transaktionen verursacht Kosten, denen der daraus erzielbare Nutzen gegenü-
bergestellt werden muss. Nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit müssen
Kosten für die Informationsbeschaffung bzw. -verarbeitung, welche keinen
zusätzlichen Nutzen bringen, unbedingt vermieden werden.‘ Sofern zusätzliche
Aufwendungen zu einer Verbesserung der Qualität der Jahresrechnung führen,
ist zu prüfen. welchen Qualitätsansprüchen die Jahresrechnung zu genügen hat.
Auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollte man sich 1.d.R. immer
dann berufen, wenn
darauf verzichtet wird, geringfügige Positionen zur Rechnungs-
abgrenzung genau zu berechnen;
bei der Aufnahme des jährlichen Inventars keine allzu aufwendigen
Verfahren eingesetzt werden;
die Rückstellungen zwar vorsichtig, jedoch eher aufgrund einer
summarischen Schätzung ermittelt werden;
für die Beseitigung der auf konzerninternen Geschäftsvorfällen ent-
standenen Zwischengewinne keine allzu aufwendigen Verfahren
eingesetzt werden;
geringfügige Minderheitsanteile im Konzernabschluss nicht ausge-
schieden werden.
1 Käfer Karl, Kommentar zu OR 959, Anmerkung 443, Seite 928