Volltext: Abschreibungen, Rückstellungen, privilegierte Warenreserven nach liechtensteinischem Recht

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Anhang E - Formular 950 «Beilageblatt Steuererklärung» 
ata:=mflichtig 
11. Aufwendungen, die steuerrechtlich nicht als Gewinnungskosten gelten, die jedoch der Gewinn- und 
Verlustrechnung, dem Waren-, dem Unkosten- oder irgend seinem Betriebskonto belastet worden sind 
a) Bildung von Gesellschaftskaplial (event. aus unversteuerten Reserven). Speisung offener oder ver- 
steckter Reserven, Einlagen in die Arbeitsbeschaffungsreserven, Einzahlungen an irgendwelche 
Fonds (Reklamefonds usw.) 
5) Verzinsung eigener Gelder, z. B. Grund- oder Stammkapital, Genossenschaftskapital, Eigentümer- 
hypotheken 
;) Zuwendungen an die Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen, Ausrichtung oder Gut- 
schrift von Dividenden, Umsatzprämien; Aushändigung von ganz oder teilweise liberierten Aktien 
Stammanteilen oder Obligationen, ohne dass dafür eine entsprechende Einzahlung geleistet wurde 
Vergütungen an Genusscheininhaber 
d) Antelle am Reinertrag der Gesellschaft, weiche den Mitgliedern von Organen oder den Geschäfts- 
führern zugewiesen wurden, wie Tantiemen oder sonstige Gewinnausschüttungen 
3) Gekiwerte Leistungen, wie übersetzte Gehälter, Gratifikationen, Privatversicherungen, Mietzinsen 
Spesenvergütungen für die Benützung der Firmenbezeichnung, Erfindungen, Fabrikationen, Verfah- 
ren und dergleichen 
) Schuldenülgungen 
g) Couponsteuer, die das Unternehmen für die Inhaber oder Gesellschafter bezahlt hat 
h) Unzulässige Abschreibungen und Rückstellungen auf Forderungen aller Art, z. B. Waren-Debitoren 
auf Wertschriften und Beteiligungen (Abschreibungen auf Anlagen sind jedoch auf Seite 4 anzuge- 
ben). 
} Belträge, Vergabungen, Zuwendungen an Dritte (soweit keine.Gegenleistung erbracht worden ist} 
<) Rückstellungen auf Waren und Vorräte 
Gemäss Berechnung auf Seite 1 
Steuerpflichtige Differenz 
Subtotal 2.002000 
(Nur ausfüllen, wenn unten ein Abzug ei”"esetzt wird‘ 
Abzugsberechtigte Differenz 
Uebertrag auf Seite 3
	        

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